Nachfolgend veröffentlichen wir die FAQ des Landkreises Cloppenburg (Stand: 26.10.2020) zu den am meisten gestellten Fragen rund um die Corona-Verordnungen:

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Maskenpflicht und Desinfektion
  3. Ausübung des Sports und Vereinslebens bzw. das gesellschaftliche Miteinander
  4. Kontaktbeschränkungen
  5. Fragen von Eltern und Schülern
  6. Informationen für Ein- und Ausreisende sowie Reiserückkehrer
  7. Quarantäne

Die FAQ des Landkreises Cloppenburg als PDF können Sie sich hier >>bitte klicken<<  herunterladen.

 

1. Rechtliche Grundlagen

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes hat das Land eine Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) erlassen. Diese Verordnung gilt am Tag nach der Veröffentlichung unmittelbar im gesamten Bundesland Niedersachsen. Die Veröffentlichung erfolgt im Niedersächsischen Gesetz-und Verordnungsblatt, welches u. a. als Download auf der Homepage des Landes Niedersachsen zur Verfügung steht (https://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen_und_sonstige_vorschriften/download-verkuendungsblaetter-108794.html).

Daneben hat der Landkreis Cloppenburg mit einer Allgemeinverfügung weitergehende Regelungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes sowie der o. a. Verordnung erlassen. Diese gilt am Tag nach der Bekanntmachung unmittelbar im gesamten Landkreis Cloppenburg. Die Bekanntmachung hat immer in der Münsterländischen Tageszeitung sowie in der Nordwest-Zeitung zuerfolgen. Im Regelfall erfolgt die Bekanntmachung am Tag nach Erlass der Allgemeinverfügung und tritt dann am darauffolgenden Tag in Kraft. Die Allgemeinverfügungen finden Sie ebenfallsonlineauf der Homepage des Landkreises (https://lkclp.de/gesundheit-soziales/gesundheit/aktuelles-zum-coronavirus/corona–downloads.php).

 

2. Maskenpflicht und Desinfektion

Wo gilt im Landkreis Cloppenburg grundsätzlich eine Maskenpflicht?

Im Grundsatz gilt die Pflicht überall dort, wo davon ausgegangen werden muss, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern naturgemäß nicht durchgängig eingehalten wer-den kann. Die Pflicht besteht daher vor allem in der Öffentlichkeit:

  • im Einzelhandel (jegliche Form von Geschäften und Verkaufsstellen),
  • bei (kör-pernahen) Dienstleistungensowie auf Wochen-und Spezialmärkten,
  • in Verkehrsmitteln des Personenverkehrs (Bus, Bahn, Nah-und Fernzüge wie Taxen u.ä.) sowie in dazugehörigen Einrichtungen (Bahnhof, Haltestellen sowie in den dortigen Wartezonen),
  • oder ganz einfach: bei der Benutzung, beim Ein- und Aussteigen und natürlich beim Warten – also solange Sie sich in den Bereichen des Personenverkehrs aufhalten.
  • Im Bereich der außerschulischen Bildung (Erwachsenenbildung, Fahrschulen, berufliche Aus-und Weiterbildung etc.) sowie in der Jugendarbeit.
  • Im Rahmen der Berufsausübung ist in Fahrzeugen sowie in Gebäuden auf Fluren, Treppen, Treppenhäusern, Verkehrswegen, Wartebereichen, Gemeinschafts-und Sozialräumen, Toiletten und vergleichbaren Räumlichkeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Und natürlich bei Veranstaltungen oder Besuchen von Dienstleistungsbetrieben und -einrichtungen.

Dort, wie auch an anderen Stellen, werden Sie aber in der Regel ge-sondert auf die Pflicht hingewiesen.

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

Ausnahmen sind dann möglich, wenn das Tragen einer Maske aus zwingenden Gründen nicht möglich ist (z. B. beim Erlernen eines Blasinstruments) oder im Einzelhandel, wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer immer einen Abstand von 1,5 m einhalten kann (z. B. Fleischtheke). Ebenso braucht die Fahrerin/der Fahrer bei beruflich veran-lassten Fahrten keine Maske tragen.

Aus medizinischen Gründen ist es mir oder meinem Kind nicht möglich oder unzumutbar einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wo bekommt man ein Attest, mit dem man von der Maskenpflicht befreit wird?

Dazu ist eine Untersuchung vom Hausarzt notwendig. Der Landkreis Cloppenburg ist dazu der falsche Ansprechpartner.

Wo gilt aktuell im schulischen Bereich die Maskenpflicht im Landkreis Cloppenburg?

An allen öffentlichen und privaten allgemein-und berufsbildenden Schulen ist während der Schulzeit auf dem Schulgelände innerhalb und außerhalb von Gebäuden und während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Und gilt auch auf dem Schulweg eine Maskenpflicht?

In den Bussen und überall da, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden. Das betrifft auch den Schulweg, vor allem, wenn viele Schüler gleichzeitig den Gehweg nutzen.

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht in Schulen?

Grund-und Förderschulen sind von der Pflicht ausgenommen(nach der Nds. Corona-VO gilt jedoch eine Maskenpflichtin von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen außerhalb der Unterrichts-und Klassenräume, indenen derMindestabstand zu anderen Kindern als der festen Gruppe nicht eingehalten werden kann). Ebenso besteht keine Pflicht, wenn aus schulischen Gründen im Rahmen des Unterrichts das Tragen objektiv nicht möglich ist, z. B. praktischer Sportunterricht, Bewertung einer Prüfungsleistung (Benotung im Musikunterricht, Vorspiel Blasinstrument)etc. Bei Langzeitklausuren kann die Schulleitung die Schülerinnen und Schüler von der Maskenpflicht befreien, wenn sichergestellt ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, der Raum regelmäßig ausreichend gelüftet wird und die Schülerinnen und Schüler beim Verlassen des Platzes eine Mund-Nasen-Bedeckungtragen. Ferner ist zur Einnahme von Mahlzeiten sowie zum Trinken das Abnehmen der Maske in der Schule ge-stattet.

Dürfen Personen von der Maskenpflicht befreit werden?

Eine Befreiung von der Maskenpflicht liegt nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalenvom 24. September 2020 nur vor, wenn ein aktuelles ärztliches Attest vorgelegt wird, das die geltenden Mindestanforderungen erfüllt. Aus dem Attest muss sich regelmäßig nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultierten. Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu bezeichnen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist.

Ich wurde per Attest von der Maskenpflicht befreit. Wer darf verlangen, dieses Attest sehen zu dürfen?

Inhaber von Einzelhandelsgeschäften, Restaurants, Kneipen oder ähnlichem sind aus Datenschutzgründen nicht berechtigt, sich das Attest zeigen zu lassen. Jedoch steht es diesem Personenkreis frei, jederzeit vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den Zutritt zu verweigern. Das könnte passieren, falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Befreiung bestehen, um Bußgelder zu vermeiden. In den Schulen entscheiden die Schulleiter darüber, ob ein Schüler von der Maskenpflicht entbunden werden kann oder nicht. Grundlage für diese Entscheidung ist ein qualifiziertes ärztliches Attest. Zur Befreiung muss das Attest auch vorgelegt werden. Die Ordnungsbehörden dürfen sich ebenfalls das Attest zeigen lassen.

Ist es erlaubt, anstatt einer Maske ein Visier zu tragen?

Gesichtsvisiere schützen nicht vor infektionserregerhaltigen Aerosolen. Der alleinige Gebrauch eines Gesichtsvisiers ist damit ausgeschlossen.

Ich bin Betreiber eines Geschäfts im Einzel-oder Großhandel. Reicht es, meinen Kunden Desinfektionsmittel für Einkaufswagen und –körbe zur Verfügung zu stellen?

Nein, Verkaufsstellen des Groß-und Einzelhandels haben dafür zu sorgen, dass die Griffe benutzter Einkaufswagen, Einkaufskörbe und vergleichbarer Behältnisse nach jedem Gebrauch gründlich mit dafür zugelassenen Desinfektionsmitteln desinfiziert werden. Die Einkaufswagen-und Körbe müssen entweder aktiv vom Betreiber desinfiziert werden oder es muss überwacht werden, dass die Kunden dieser Aufgabe auch wirklich nachkommen.

 

3. Ausübung des Sportsund Vereinslebens bzw. das gesellschaftliche Miteinander

Dürfen Kontaktsportartenund kontaktlose Sportarten ausgeübt werden?

Ja, Kontaktsportarten (also Sportarten, bei denen nicht zu jeder Zeit ein Abstand von mindestens 2 m zwischen den Sportausübenden eingehalten werden kann)und konaktlose Sportarten dürfen ausgeübt werden.

Ist die Teilnahme am Spielbetrieb möglich?

Ja, die Teilnahme am Pokal-, Punkt-oder Ligaspielbetrieb sowie die Durchführung von Testspielen istgrundsätzlich möglich. Die Sportverbände können jedoch davon abwei-chende Entscheidungen treffen.

Sind Sportplätze, Sport-, Turn-und Schwimmhallen wieder geöffnet? Was ist mit Umkleiden und Duschen?

Ja, diese Einrichtungen dürfen grundsätzlichwieder vollständig geöffnetwerden. Umkleidekabinen und Duschen dürfen von den Sportausübenden für die Zwecke des unverzüglichen Duschens und Umziehens genutzt werden. Eine weitere Zusammenkunft (z. B. Mannschaftsbesprechung, gemütliches Miteinander etc.) ist in den Umkleiden nicht erlaubt.

Was ist mit dem Schulsport?

Auch die Durchführung von Schulsport ist wieder erlaubt. Auch hier kann die Schulleitung abweichende Entscheidungen treffen.

Ich möchte als Zuschauer an einer Sportveranstaltung teilnehmen. Ist das erlaubt? Welche Regeln gelten für mich?

Die Teilnahme als Zuschauer bei einer Sportveranstaltung ist abgesehen von wenigen Ausnahmen nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Trainer, Betreuer, Funktionsper-sonal (Physiotherapeuten, Ärzte etc.), Offizielle und Schiedsrichterbeobachter der jeweils Sportausübenden sowie Ordner, die die Einhaltung der Vorgaben dieser Allgemeinverfügung und der Nds. Corona-VO sicherstellen. Die Anzahl dieser Personen ist auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen. Bei der Sportausübung von Kindern bis zur D-Jugend (Geburtsjahrgang 2008/2009) ist die Teilnahme eines Elternteils je Kind unter Einhaltung der Abstandregeln gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Nds. Corona-VO erlaubt.

Ist es erlaubt, nach dem Training oder einem Punktspiel als Mannschaft im Vereinsheim zusammenzusitzen?

Nein, nicht einmal eine Zusammenkunft in der Umkleidekabine ist abgesehen von der Nutzung zum unverzüglichen Umkleiden und Duschen der Sportausübenden gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinseinrichtungen, Vereinsgaststätten (die nicht gewerblich als Gaststätte nach § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes betrieben werden), Dorfgemeinschaftshäusern und ähnlichen Einrichtungen sind untersagt.

Können Dorfgemeinschaftshäuser, Vereins-und Gemeinschaftsräume genutzt werden?

Diese Räume (inkl. Thekenbereiche) dürfen noch nicht wieder genutzt werden. Ausnahmen bestehen lediglich für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum nach § 7 Abs. 1 Nds. Corona-VO, Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum nach § 8 Abs. 1 Nds. Corona-VO und Sitzungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaf-ten, Vereineund Initiativen nach § 9 Abs. 2 Nds. Corona-VO.Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmerist auf 50 Personen begrenzt. Ein Ausschank oder Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist nicht erlaubt.

Was ist bei Kulturveranstaltungen wie zum Beispiel Theater oder Konzerten zu beachten?

Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher ist bei Veranstaltungen auf 50 Personen begrenzt. Der Ausschank oder Genuss von alkoholischen Getränken ist untersagt. Gäste müssen Sitzplätze einnehmen, es ist nicht gestattet, der Veranstaltung im Stehen zu folgen.Der Veranstalter muss ein schriftliches Hygienekonzept auf Nachfrage sofort vorlegen können. Gleichzeitig müssenMindestabstände eingehalten und Möglichkei-ten zur Desinfektion vorgehalten werden.Veranstaltungen, an denen die Besucherin-nen und Besucher mindestens teilweise stehend teilnehmen, bedürfen der vorherigen Zulassung durch den Landkreis. Mit dem Antrag auf Zulassung ist ein Hygienekonzept einzureichen.

4. Kontaktbeschränkungen

Was für Kontaktbeschränkungen gelten im Landkreis Cloppenburg?

Nach der Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg vom 23.10.2020 sind Zusammenkünfte von bis zu 6Personen aus max. 2Haushaltenoder von max. 6 Angehörigen im Sinnevon § 11 Abs. 1 Nr. 1des Strafgesetzbuches (Verwandte und Ver-schwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwis-ter, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner)erlaubt. Dieses gilt im privaten sowie im öffentlichen Raum. Zur Bestimmung der Verwandtschaftsverhältnisse ist immer von der einladenden Person bzw. im privaten Bereich vom Haus-oder Wohnungseigentümer auszugehen. Kinder von An-gehörigen (z. B. Nichten und Neffen) zählen nicht zu den Angehörigen. Weiterhin sind Zusammenkünfte von Personen aus einem Hausstand, unabhängig von der Anzahl der Personen, erlaubt.

Was bedeutet „in gerader Linie“ in Bezug auf die Kontaktbeschränkungen?

Eine gerade Verwandtschaftslinie verläuft von den Urgroßeltern zu den Großeltern zu den Eltern, Kindern, Enkeln und Urenkeln. Geschwister sind in der Seitenlinie verwandt. Es ist somit möglich, als Eltern 2 Kinder und ihre Ehepartner/Lebenspartner einzuladen, da hier eine gerade Linie verläuft, auch wenn diese aus 3 Hausständen kommen. Auch die eigenen Geschwister mit Partnerin/Partner dürfen als Angehörige im Sinne des Strafgesetzbuches eingeladen werden.

Was ist bei einem Gaststättenbesuch zu beachten?

Gaststätten, hierbei ist es unerheblich, ob es sich um ein Restaurant, Kneipe, Cafe etc. handelt, müssen um 23:00 Uhr schließen. Die o. a. Kontaktbeschränkungen gelten auch in der Gaststätte. Weiterhin ist generell der Außer-Haus-Verkauf von alkoholhaltigen Getränken verboten.

Welche Veranstaltungen dürfen in einem größeren Rahmen veranstaltet werden?

Folgende Veranstaltungen sind unter Einhaltung der Abstandsregelungen und einer Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen aus max. 10 Hausständen in der Öffentlichkeit (z. B. Standesamt, Gastronomiebetrieb etc.) zulässig:

  • Hochzeitsfeiern und standesamtlichen Trauungen
  • sowie die entsprechenden Jubiläen, Feiern aus Anlass einer Taufe, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistischen Jugendfeier, Bat Mizwa, Bar Mizwa und ähnliche Feiern sowie
  • Beerdigungen nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie beim letzten Gang zur Grab-oder Beisetzungsstelle und während des Aufenthalts an der Grab-oder Beisetzungsstelle.

Der Standesbeamte, der Pfarrer, die Messdiener oder Sargträger sind bei der Personenanzahl nicht mit einzurechnen. Jedoch sind diese Personen auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen. Sofern die Feier in privaten Räumlichkeiten oder auf einem privaten Grundstück stattfindet, gilt die Grenze von 6 Personenaus 2 Hausständen oder von 6 Angehörigen (s. o.). Für Geburtstage bzw. Feiern, die nicht unter die o. a. Ausnahmen fallen, gilt ebenfalls die Grenze von 6 Personen.

Ist es möglich, mehr Personen zu einer Veranstaltung einzuladen, wenn sie in kleinere Gruppen aufgeteilt werden?

Nein, die 6 oder 10 Personen beziehen sich immer auf den Anlass der Zusammenkunft. Sofern also 6 Zweiergruppen nach der standesamtlichen Trauung dem Brautpaar vor dem Standesamt gratulieren wollen, ist dieses nicht erlaubt, da es sich um denselben Anlass handelt. Für diese besonderen Anlässe gilt generell eine Obergrenze von 10 Personen. Dies gilt auch bei den Zusammenkünften von den erlaubten 6 Personen. So ist z. B. eine Gesellschaftsjagd ebenfalls nur mit 6 Personen aus max. 2 Hausständen erlaubt.

 

5. Eltern und Schüler

Werden alle Schulen geschlossen? Wann ist es soweit?

Aktuell wird nicht geplant, alle Schulen zu schließen. Es gibt auch keine festgeschriebene Hürde, ab der das getan werden müsste. In der Mehrzahl der Schulen im Landkreis gibt es derzeit keine bestätigten Coronafälle oder Verdachtsfälle. Daher reagieren wir auf auftretende Fälle mit Quarantäneanordnungen gegen Klassen oder Jahrgänge, um das Risiko einer weiteren Verbreitung wesentlich zu senken. Diese Maßnahme ist aus medizinischer Sicht aktuell ausreichend. Sollte sich die Ausbreitung durch unsere Maßnahmen nicht wesentlich verlangsamen lassen, ergreifen wir in Absprache mit der Landesschulbehörde und den Schulen weitere Maßnahmen.

Mein Schulbus ist sehr voll, was unternimmt der Landkreis deswegen?

Der Landkreis hat bereits 21 zusätzliche Busse auf 15 Linienim Einsatz, um die Schülerzahlen in den Bussen zu senken. Gleichzeitig gilt die Maskenpflicht und wir werden die Busse noch stärker kontrollieren. Es werden auch Bußgelder für Schüler fällig, die an der Bushaltestelle keine Maske tragen. Generell ist es auch wichtig, dass sich die Schüler gegenseitig an die Maskenpflicht erinnern. Schließlich ist die Verhinderung einer Qua-rantänepflicht, der Ansteckung von Angehörigen oder eines Lockdowns im Interesse aller. Wir machen zusätzlich mit Hinweisschildern auf die Maskenpflicht aufmerksam.

Ich wohne in einem anderen Landkreis, gehe aber im Landkreis Cloppenburg zur Schule. Gilt auch für mich eine ausgesprochene Quarantäne?

Bitte melde Dich beim Gesundheitsamt Deines Landkreises, in dem Du wohnst.

Muss oder darf ich weiter zur Schule kommen, auch wenn der Landkreis nun einen Inzidenzwert von über 50 hat?

Ja!

Und wenn ich im Landkreis wohne und eine Schule außerhalb des Landkreises besuche?

Auch dann gilt die Schulpflicht. Die jeweilige Schule entscheidet dann, ob für Dich der Präsenzunterricht weitergeht oder ob Homeschooling vorübergehend eine Lösung sein kann.

Es ist immer zu hören, dass vorrangig K1-Personen der betroffenen Schüler getestet werden. Was sind K1-Personen?

Personen, die im infektiösen Zeitintervall Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, werden als „Kontaktperson“ bezeichnet. Kontaktpersonen der Kategorie I sind Personen mit einem kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichts-(„face-to-face“) Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall, z. B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z. B. Personen aus demselben Haushalt. Die Kontaktpersonen der Kategorie I werden vom Gesundheitsamt ermittelt und abgestrichen.

Mein Kind wurde nach einem Coronafallan der Schule unter Quarantäne gestellt. Gilt das auch für mich und den Rest der Familie?

Nein, die Quarantänepflicht gilt zunächst nur für das Kind, weil auch nur dieses als Kontaktperson 1. Grades im direkten Kontakt mit einer positiv getesteten Person stand. Zu diesem Zeitpunkt gibt es nur eine mögliche Infektion, aber keine bestätigte.

Auf was müssen wir dann in dieser Situation jetzt zu Hause achten?

Die Situation ist für alle im Haushalt etwas schwieriger, denn die Grundregeln wie Abstand und Hygiene sind nunmehr auch im häuslichen Rahmen von besonderer Bedeutung.

Mein ganzer Jahrgang musste in Quarantäne und mein Freund/meine Freundin auch. Dürfen wir die Quarantäne zusammen verbringen?

Nein! Das Problem ist, dass jeder der Schüler, denen Quarantäne verordnet wurde, infiziert sein könnte. Die Quarantäne wurde verordnet, damit sich das Virus nach einem Fall nicht auf alle anderen Schüler übertragen kann. Wenn jetzt aber Zusammenkünfte zwischen den potenziell Infizierten zugelassen werden, steigt die Gefahr einer Ausbreitung. Von daher muss die Quarantäne alleine verbracht werden. Wenn möglich, soll-ten sich die Schüler von ihren Angehörigen abgrenzen, um auch sie zu schützen. Wichtig: Wenn ihr euch während der Quarantäne bei jemandem ansteckt, wird für euch nach dem Test eine weitere Quarantäne verhängt, die über den aktuell geltenden Zeitraum hinausgeht. Wenn eure Mitschüler also wieder zur Schule oder einfach nur aus dem Haus gehen können, müsst ihr zuhause bleiben.

Mein Kind wurde negativ getestet. Heißt das, dass die verordnete Quarantäne beendet ist?

Die Quarantäne für die Schülerinnen und Schüler bleibt auch dann bestehen, außer es wird etwas anderes angeordnet. Ein negatives Testergebnis ist erst einmal ein gutes Zeichen, bringt aber noch keine vollständige Gewissheit. Es kann sein, dass sich das Coronavirus noch nicht weit genug im Körper verbreitet hat, um den Test positiv werden zu lassen. Deswegen gibt es dafür keine vorzeitige Entlassung aus der Quarantäne.

Mein Kind ist in Quarantäne. Es hat zwar keine Symptome, aber dafür jetzt ich. Was soll ich tun?

Es sollte Kontakt mit dem Hausarzt zur weiteren diagnostischen Abklärung und Besprechung des weiteren Vorgehens aufgenommen werden.

Läuft die Quarantäne automatisch nach 14 Tagen aus, oder werde ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich das Haus wieder verlassen darf?

Der Landkreis Cloppenburg setzt die Quarantäne per Einzelverfügung bzw. Allgemeinverfügung fest. Die Aufhebung erfolgt telefonisch durch das Gesundheitsamt sofern der Quarantänezeitraum nicht vorab per Allgemeinverfügung festgesetzt wurde.

Kann ich gezwungen werden, einen Test zu machen?

Der Landkreis Cloppenburg kann nach dem Infektionsschutzgesetz erforderliche Untersuchungen und die Abgabe von Untersuchungsmaterial anordnen.

6. Informationsquellen für Ein- und Ausreisende sowie Reiserückkehrer

Ich bin gerade aus einem ausländischen Risikogebiet zurückgekehrt oder habe mich innerhalb der vergangenen zehn Tage in einem Risikogebiet aufgehalten, was muss ich jetzt tun?

Für Sie gilt eine 10-tägige häusliche Quarantäne. Die Quarantäne beginnt mit dem Eintritt in den Landkreis Cloppenburg und endet am 10. Tag nach dem Eintritt. Wenn Sie also am Samstag eintreten, endet die Quarantäne am übernächsten Dienstag um 24:00 Uhr. Verstöße gegen die Melde-und Quarantänepflicht werden mit Bußgeldern geahndet und ggf. strafrechtlich verfolgt. Es ist möglich, die Quarantäne zu verkürzen. Näheres in der nächsten Frage. Die Quarantäne gilt nicht, wenn ich mich für weniger als 48 Stunden in einem ausländischen Risikogebietaufgehalten habe.

Ich wurde nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet am Flughafen negativ getestet, gilt für mich eine Ausnahme aus der Quarantäne? Kann ich die Quarantäne verkürzen?

Da Tests oft erst nach einigen Tagen nach einer Infektion anschlagen, ist ein negativer Test bei oder nach der Heimreise kein Grund zur Entwarnung. Eine Entlassung aus der Quarantäne ist nur möglich, wenn ab dem fünften Tag nach dem Beginn der Quarantäne (d. h., wenn Sie am Montag in den Landkreis Cloppenburg eintreten, können Sie ab Samstag einen Test durchführen lassen) ein Abstrich erfolgt und der Test negativ ist. In diesem Fall sind sie ab dem 6. Tag nach dem Eintritt in den Landkreis Cloppenburg automatisch aus der häuslichen Quarantäne entlassen. Zuständig für einen solchen Test ist der Hausarzt, nicht das Gesundheitsamt. Das Ergebnis muss aus einem aner-kannten Labor stammen. Ohne einen zwischenzeitlichen Test beträgt die Dauer der häuslichen Quarantäne 10 Tage (s. o). Für die Durchführung des Tests dürfen Sie den Ort der Quarantäne verlassen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet und ggf. strafrechtlich verfolgt.

Für wen gilt die Quarantäne und gibt es Ausnahmen von der Quarantäne?

Die Quarantäne gilt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Cloppenburg sowie Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Cloppenburg haben, und von einer touristischen Reise aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehren bzw. sich in diesem Rahmen in den letzten 10 Tagen in einem aus-ländischen Risikogebiet aufgehalten haben. Personen, die von beruflich oder medizinisch veranlassten Reisen oder von der Pflege einer Person, den Besuch eines Angehörigen i. S. d. § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder der Wahrnehmung eines Sorge-oder Umgangsrechts in den Landkreis zurückkehren oder einreisen, sind hiervon nicht betroffen. Ebenso sind Personen, diezu beruflichen oder medizinischen Zwecken,den Besuch eines Angehörigen i. S. d. § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder der Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts aus einem internationalen Risikogebiet in den Landkreis Cloppenburg einreisen, von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Ist der Landkreis Cloppenburg ein Risikogebiet, wenn der 50er-Wert überschritten wurde?

Das ist nicht so einfach. Im Ausland könnte der Landkreis in manchen Ländern als Risikogebiet gelten, wodurch Regelungen wie Meldepflicht, Übernachtungsverbot oder Quarantäne in Kraft gesetzt werden. Auch innerhalb Deutschlands haben einige Bundesländer besondere Regelungen erlassen, zum Beispiel das aktuell viel diskutierte Beherbergungsverbot für Personen aus Risikogebieten. Fakt ist, dass eine 7-Tages-Inzidenz von über 50 bei Reisen zu Problemen führen kann. Über die entsprechenden Regelungen entscheidet die jeweilige Landesregierung oder der Landkreis vor Ort. Vor jeder Reise sollten daher Informationen bei der zuständigen Behörde des Zielortes oder bei der Unterkunft eingeholt werden. Leider kann die Kreisverwaltung nicht sämtliche Verordnungenaus den16 Bundesländern Deutschlands im Blick haben.

Wo kann ich sehen, wie verbreitet das Coronavirus im Landkreis Cloppenburg ist?

Auf der Homepage des Landkreises www.lkclp.deund auf Instagram @lk.cloppenburg werden täglich die Zahlen als Pressemitteilung veröffentlicht. Auch über die Warn-App Biwapp informieren wir täglich über die aktuellen Entwicklungen und Fallzahlen. Zu-sätzlich führen wir eine Statistik in unserem Dashboardauf der Homepage. Hier wird täglich auch die vom Robert Koch-Institut berechnete 7-Tagesinzidenz veröffentlicht.Auch das Niedersächsische Landesgesundheitsam tstellt eine regionale Übersichtund eine täglich aktualisierte 7-Tages-Inzidenz zur Verfügung.

Wie aktuell ist die 7-Tages-Inzidenz des NLGA und RKI?

Das Landesgesundheitsamt bekommt täglich Meldungen über Neuinfektionen im Landkreis Cloppenburg. Von dort werden die Fallzahlen an das RKI weitergeleitet. Die eingehenden positiven Fälle werden dann allerdings dem Tag zugerechnet, an dem der Test gemacht wurde, – und nicht dem Tag, an dem das Laborergebnis vorlag. Aus diesem Grund werden immer nachträglich Anpassungen für die vergangenen Tage vorgenommen. Die täglich veröffentlichte Inzidenzzahl hängt dem eigentlichen Wert zum aktuellen Zeitpunkt also unglücklicherweise immer etwas hinterher.

Warum weichen die 7-Tages-Inzidenzen vom RKI und vom NLGA voneinander ab?

Sowohl das Landesgesundheitsamt als auch das Robert-Koch-Institut berechnen die 7-Tages-Inzidenz. Diese Zahlen weichen regelmäßig voneinander ab, weil sie zu unterschiedlichen Tageszeiten berechnet werden. Das NLGA meldet morgens ab 09:00 Uhr, das RKI hingegen um 00:00 Uhr. Da neue Fälle laufend gemeldet bzw. weitergeleitet werden, gibt es häufiger Differenzen zwischen den Werten der beiden Institutionen.

Warum berechnet der Landkreis Cloppenburg keine eigene 7-Tages-Inzidenz?
Die im Dashboard auf der Homepage des Landkreises veröffentlichten Statistiken ba-sieren auf den Fallzahlen, die dem Gesundheitsamt bis um 13:30 Uhr gemeldet wurden. Ein von uns für diese Tageszeit berechneter 7-Tage-Wert würde folglich nochmals von den veröffentlichten Werten der offiziell anerkannten Institutionen abweichen und somit für zusätzliche Verwirrung sorgen(s. Erklärungen zur vorherigen Frage). Die Orientierung an den zusammengetragenen Werten des NLGA und des RKI ermöglicht uns zudem, die veröffentlichten Werte für den Landkreis Cloppenburg mit denen aller Landkreise und kreisfreien Städten in Niedersachsen (NLGA) bzw. bundesweit (RKI) zu vergleichen. Nur so ist am Ende eine zuverlässige Vergleichbarkeit gegeben.

Ich brauche einen negativen Corona-Test, um in den Urlaub fahren zu können. Wer testet mich?

Zuständig ist grundsätzlich der Hausarzt. Die Tests werden vom Patienten gezahlt. Das Testzentrum des Landkreises ist nicht für einzelne Anfragen und zur Aufrechterhaltung des Reiseverkehrs geschaffen worden. Die dort verfügbaren Kapazitäten werden ge-braucht, um schnell auf lokale Ausbrüche und große Zahlen von zu testenden Perso-nen reagieren zu können.

Beherbergungsverbot: Darf ich reisen aus beruflichen Gründen und dann auch in einem Hotel unterkommen?

Ein Beherbergungsverbot besteht aktuell in Niedersachsen nichtmehr. Grundsätzlich rät der Landkreis allen Bürgerinnen und Bürgern vor einer Reise in andere Bundesländer den Inzidenzwert im Dashboard auf www.lkclp.dezu prüfen und bei ei-nem Wert über 50 vor Abreise Erkundigungen am Zielort einzuholen. Ein guter An-sprechpartner ist hierbei die Unterkunft. Weitere Informationen finden sich auf den In-ternetseiten des jeweiligen Bundeslandes oder Landkreises.Der Landkreis Cloppenburg hat eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohnern, die über 50 liegt.

Darf ich noch außerhalb des Landkreises arbeiten, einkaufen oder Freunde besuchen?

Wenn dieser Wert überschritten wird, werden keine Grenzen geschlossen oder Straßen gesperrt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann weiterhin dem normalen Leben außerhalb desLandkreises nachgehen. Eine Ausnahme gibt es jedoch derzeit bei Übernachtungen im touristischen oder Freizeitbereich.

Muss ich mich testen lassen, wenn ich aus einem innerdeutschen Risikogebiet zurückkomme?

Nein, nur bei touristischen Reisen aus internationalen Risikogebieten besteht eine Quarantänepflicht (s. o.).

 

7. Quarantäne

Ich hatte Kontakt mit einerpositiv auf Corona getesteten Personoder wurde selbst positiv getestet. Ab wann ist für mich häusliche Quarantäne angeordnet?

Die häusliche Quarantäne beginnt in dem Moment, in dem sich das Gesundheitsamt telefonisch meldet. Auch die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt telefonisch. Sollte es Gewissheit geben, dass eine Infektion erfolgt sein könnte oder ist, ist es ratsam, sich selbst von anderen abzusondern, auch wenn ein Anruf noch nicht gekommen ist. Schriftliche Bestätigungen über die Zeit der Quarantäne kommen 10 bis 14 Tage nach der Entlassung per Post.

Ich wurde während der Quarantäne negativ getestet. Heißt das, dass meine Quarantäne beendet ist?

Nein! Ein negatives Testergebnis ist erst einmal ein gutes Zeichen, bringt aber noch keine Gewissheit. Es kann sein, dass sich das Coronavirus noch nicht weit genug im Körper verbreitet hat, um den Test positiv werden zu lassen. Deswegen gibtes dafür keine vorzeitige Entlassungaus der Quarantäne.

Jemand, der mit mir in einem Haushalt lebt, wurde als K1-Kontakt unter Quarantäne gestellt. Gilt die Quarantäne jetzt auch für mich und den Rest des Hausstandes?

Nein, die Quarantänepflicht gilt zunächst nur für die betroffene Person, weil auch nur diese als Kontaktperson 1. Grades im direkten Kontakt mit einer positiv getesteten Person stand. Zu diesem Zeitpunkt gibt es nur eine mögliche Infektion, aber keine bestätigte.

Mein Kind geht zur Schule oder in den Kindergarten und wurde in Quarantäne gesetzt. Was gilt für mich als Elternteil?

Da sich das Kind nicht selbst versorgen kann und eine Einhaltung des Mindestabstandes zu beiden Elternteilen unrealistisch ist, wird ein Elternteil zusammen mit dem Kind in Quarantäne gesetzt. Dadurch kann der Vater oder die Mutter Kontakt zum Kind haben, da beide zusammen ihre Quarantäne verbringen.

Was passiert, wenn ich die Quarantäne zusammen mit meinem Kind, das ein K1-Kontakt ist, verbringe und dieses dann positiv getestet wird?

In diesem Fall verlängert sich die Quarantäne des Elternteils entsprechend, da eine Infektion wahrscheinlich ist.

Dürfen das Kind und der Elternteil, die zusammen die Quarantäne verbringen, Kontakt mit dem anderen Elternteil haben?

Nein, das ist nicht gestattet. Nur so ist eine Eindämmung von Covid-19 gewährleistet. Würde es Kontakt geben oder würden sich die Eltern abwechseln, wäre eine Übertragung auf Personen außerhalb des Hausstandes möglich.

Wie lange dauert die Quarantäne nach dem Kontakt mit einem Infizierten? Kann sie durch einen negativen Test verkürzt werden?

Die Quarantäne wird bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person verhängt. Es ist nicht möglich diese Zeit durch einen negativen Test zu verkür-zen.

Was ist, wenn es in der Wohnung nicht möglich ist, dass sich die Familienangehörigen voneinander absondern können?

Dann wird eine häusliche Quarantäne für alle Beteiligten ausgesprochen.

Wie muss sich der Elternteil verhalten, der sich nicht in Quarantäne befindet, seine Familie aber schon?

Die Situation ist für alle im Haushalt etwas schwieriger, denn die Grundregeln wie Ab-stand und Hygiene sind nunmehr auch im häuslichen Rahmen von besonderer Bedeutung. Da eine Übertragung möglich ist, sollten alle Personen im Haushalt darauf achten, in diesem Zeitraum auch zu anderen Menschen Abstand zu wahren, Masken zu tragen und Treffen mit vielen Personen zu vermeiden.

Mein Kind ist in Quarantäne. Es hat zwar keine Symptome, aber dafür jetzt ich. Was soll ich tun?

Es sollte Kontakt mit dem Hausarzt zur weiteren diagnostischen Abklärung und Besprechung des weiteren Vorgehens aufgenommen werden.

Kann ich gezwungen werden, einen Test zu machen?

Der Landkreis Cloppenburg kann nach dem Infektionsschutzgesetz erforderliche Untersuchungen und die Abgabe von Untersuchungsmaterial anordnen.