Nachfolgend veröffentlichen wir die Pressemitteilung des Landkreises Cloppenburg (Stand: 21.10.2020):
Gesamtzahl der Coronafälle im Landkreis Cloppenburg steigt auf 1326 – Derzeit 579 aktuelle Coronafälle
Landkreis Cloppenburg. Die Gesamtzahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis Cloppenburg ist bis Mittwoch, 21. Oktober, 13.30 Uhr, auf 1326 gestiegen. Es liegen insgesamt 56 neue positive Testergebnisse vor. Da zeitgleich 35 Personen genesen sind, zählt der Landkreis derzeit 579 aktuelle Coronafälle.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 126 für den Landkreis Cloppenburg errechnet, das Robert Koch-Institut kam um 0 Uhr auf 123,6. Die neuen Fälle stammen wie in den vergangenen Tagen aus allen Bereichen der Gesellschaft. Positiv getestet wurden Schüler, Senioren und Berufstätige aus einer Vielzahl von Branchen aus elf von dreizehn Städten und Gemeinden des Landkreises.
Unter den neuen Fällen sind auch drei Senioren und eine Angestellte des St.-Elisabeth-Hauses in Friesoythe. Wie auch im St. Pius-Stift in Cloppenburg in den vergange- nen Tagen werden jetzt alle Bewohner des Hauses in Friesoythe getestet. Die Reihentestung beginnt an diesem Mittwoch, erste Ergebnisse sind am Donnerstagabend zu erwarten.
Aufgrund der immer weiter ansteigenden Zahl der Coronafälle im Landkreis Cloppenburg verschärft die Kreisverwaltung die geltenden Regeln mit einer neuen Allge- meinverfügung, die am Freitag in Kraft tritt und bis zum 8. November gültig ist. „Nach wie vor sind die täglichen Fallzahlen zu hoch und wir alle müssen daran interessiert sein, diese Entwicklung in den Griff zu bekommen“, betont Landrat Johann Wimberg.
Die neue Allgemeinverfügung wurde am Mittwoch bereits mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Landkreises besprochen. Die Maßnahmen werden von den Ordnungsämtern des Landkreises, der Städte und Gemeinden und der Polizei kontrolliert. „Wer sich nicht an die Auflagen hält, muss mit Konsequenzen rechnen“, kündigt Wimberg an.
Die neue Allgemeinverfügung betrifft die folgenden Bereiche:
Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland
Für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Cloppenburg sowie Personen, die sich gewöhnlich im Landkreis Cloppenburg aufhalten, wird eine Absonderung für die Dauer von 10 Tagen in Form einer häuslichen Quarantäne angeordnet, wenn sie aus einem vom Auswärtigen Amt, Bundesministerium der Gesundheit und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ausgewiesenen und beim Robert Koch Institut geführten internationalen Risikogebiet zurückkehren bzw. sich inner- halb von 10 Tagen vor der Rückkehr in einem Risikogebiet aufgehalten haben (Rei- serückkehrer von touristischen Urlaubsreisen). Die Absonderung beginnt mit dem Eintritt in das Gebiet des Landkreises Cloppenburg und endet am 10. Tag nach dem Eintritt in den Landkreis Cloppenburg. Für eine Testung ist eine Ausnahme von der Quarantäne möglich.
Wenn jemand zum Beispiel an einem Montag aus einem Risikogebiet zurückkehrt, gilt die häusliche Quarantäne bis einschließlich Mittwoch der darauffolgenden Wo- che. Es ist jedoch möglich, am Samstag, also am 6. Tag nach Eintritt in den Landkreis Cloppenburg, einen Coronatest durchführen zu lassen und mit einem negativen Testergebnis frühzeitiger die Quarantäne beenden zu können. Ein negatives Testergebnis, das von einem früheren Abstrich stammt, beispielsweise von der Rückreise am Flughafen, wird nicht akzeptiert.
Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum
Zusammenkünfte und Ansammlungen in privaten Räumlichkeiten, auf privaten Grundstücken sowie im öffentlichen Raum sind auf höchstens 6 Personen aus sechs Hausständen begrenzt. Treffen von zwei Hausständen dürfen die Personenzahl von 10 nicht überschreiten. Ausgenommen davon sind Treffen von Familien in gerader Linie, also dürfen zum Beispiel Großeltern ihre Kinder und Enkel einladen. Es ist auch möglich, dass sich Geschwister und ihre Lebenspartner untereinander treffen und dabei die Grenze von 10 Personen überschreiten, die Kinder der Geschwister dürfen allerdings nicht am Treffen teilnehmen, da sie nicht in gerader Linie mit den Einladenden verwandt sind. Es zählt jeweils der Hausstand, bei dem die Zusammenkunft stattfindet.
Besondere Anlässe wie Hochzeits- und Trauerfeiern oder Erstkommunion und Konfir- mation dürfen an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten eine maximale Personenzahl von 25 nicht übersteigen.
Veranstaltungen
An Veranstaltungen dürfen maximal 50 Besucherinnen und Besucher teilnehmen. Der Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken ist verboten.
Sport und Vereinswesen
Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinseinrichtungen, Vereinsgaststätten, Dorfgemeinschaftshäusern und ähnlichen Einrichtungen sind untersagt. Die Nutzung von Umkleidekabinen und Nassbereichen ist nur für das unverzügliche Umkleiden und Duschen der Sportausübenden gestattet. Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen und bei der Sportausübung nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt für ein Elternteil von Kindern bis zur D-Jugend (Geburtsjahrgang 2008/2009). Anwesend sein dürfen außerdem Trainer, Betreuer, Funktionspersonal (Physiotherapeuten, Ärzte etc.), Offizielle und Schiedsrichterbeobachter der jeweils Sportausübenden sowie Ordner.
Gastronomie
Auch an Tischen in gastronomischen Betrieben gelten die neuen Regeln für Zusammenkünfte. So dürfen bis zu sechs Personen aus sechs Hausständen oder zwei Hausstände mit bis zu zehn Personen an einem Tisch sitzen. Dazu ist zwischen den Tischgruppen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzu- halten und die Tische sind nach jeder Benutzung zu desinfizieren und die Tischdecken auszutauschen. Die Sperrstunde für gastronomische Betriebe wird verlängert von 23 bis 6 Uhr.
Schulen
Die Maskenpflicht an Schulen bleibt auch nach den Herbstferien bestehen, um den Präsenzunterricht gewährleisten und Schulschließungen, wie es sie vor den Herbstferien vereinzelt gab, möglichst zu verhindern. Sie gilt auch auf dem Schulweg, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, und in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen.
Maskenpflicht
Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Be- suchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Rahmen der Berufsausübung ist in Fahrzeugen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann. Davon ausgenommen ist der Fahrer.
Einzel- und Großhandel
Im Einzel- und Großhandel muss durch den Betreiber sichergestellt werden, dass Einkaufswagen und Körbe vor Gebrauch desinfiziert werden.
„Die nun angesetzten Maßnahmen sind sicherlich nicht angenehm, aber erforderlich“, sagt Landrat Johann Wimberg und denkt dabei auch an die Maskenpflicht in Schulen. „Ich weiß, dass das ein höchst umstrittenes Thema ist, es ist unangenehm, das wissen wir alle. Aber es geht dabei nicht nur um die Schülerinnen und Schüler, sondern auch um deren Großeltern und Eltern, die zu den Risikogruppen gehören.“ Es sei möglich, dass eine Ansteckung in der Schule zuhause zu verheerenden Konsequenzen führen könne.
Abschließend richtet Landrat Johann Wimberg einen Appell an die Bevölkerung: „Alle Maßnahmen haben nur Wert und sind von Bedeutung, wenn wir alle daran mitwirken, dass die Infektionszahlen gesenkt werden. Schränken Sie Ihre sozialen Kontakte ein – gerne auch über das Maß der Verfügung hinaus und sorgen Sie mit dafür, dass das Infektionsgeschehen zurückgeht. Kontrollen können wir durchführen, aber wir können nicht überall sein. Deswegen kommt es auf uns alle an.“
Anzahl aller positiv getesteten Corona-Fälle | 1.326 (+56) |
Anzahl der Genesungen | 744 (+35) |
Anzahl der verstorbenen Personen | 3 |
Saldo der verbliebenen positiv getesteten Corona-Fälle | 579 |
Anzahl der angeordneten Quarantäne-Fälle (insgesamt) | 4760 |
Anzahl der angeordneten Quarantäne-Fälle (aktuell) | 1095 |
Anzahl der heutigen Abstriche durch das Corona-Testcenter | 57 |
Anzahl der Summe aller Abstriche durch das Corona-Testcenter |
2627 (953, KV, bis 17.07.2020) |
Anzahl der Personen in stationärer Be- handlung |
3 |
Ort | Anzahl aller positiv getesteten Corona-Fälle | Genesungen | Verstorbene | Saldo | Quarantäne (aktuell) |
Barßel | 13 (+1) | 10 | 0 | 3 (+1) | 6 |
Bösel | 25 | 18 (+2) | 0 | 7 (-2) | 17 |
Cappeln | 127 (+12) | 52 (+3) | 1 | 74 (+9) | 162 (+14) |
Cloppenburg | 330 (+11) | 172 (+6) | 0 | 158 (+5) | 314 (+14) |
Emstek | 176 (+13) | 60 (+7) | 1 | 115 (+6) | 164 (+20) |
Essen | 49 (+2) | 36 | 0 | 13 (+2) | 19 (+1) |
Friesoythe | 66 (+3) | 49 (+2) | 0 | 17 (+1) | 32 |
Garrel | 112 (+4) | 55 | 0 | 57 (+4) | 127 (+34) |
Lastrup | 84 (+4) | 45 (+1) | 0 | 39 (+3) | 77 (+24) |
Lindern | 23 | 16 (+2) | 0 | 7 (-2) | 6 |
Löningen | 167 (+1) | 128 (+3) | 1 | 38 (-2) | 59 (+4) |
Molbergen | 91 (+2) | 54 (+2) | 0 | 37 | 87 (+1) |
Saterland | 63 (+3) | 49 (+7) | 0 | 14 (-4) | 25 (-8) |
Die Pressemitteilung des Landkreises Cloppenburg als PDF können Sie sich hier >>bitte klicken<< herunterladen.