Die Gemeinde Barßel gibt folgende Regelungen zur Straßenreinigungsverordnung bekannt:

Bekanntmachung zum herunterladen hier ⇒

Wegen des anhaltenden Winters weise ich darauf hin, dass lt. Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Barßel die Grundstückseigentümer bzw. die den Grundstückseigentümern Gleichgestellten (Nießbraucher, Erbbauberechtigte, Wohnungsberechtigte und Dauerwohnungs- bzw. Dauernutzungsberechtigte) zur Schneeräumung verpflichtet sind.

Insbesondere sind

1. bei  Schneefall die Geh-, Rad- und Fußgängerwege sowie die Zu- und Abgänge der Bushaltestellen mit einer geringeren Breite als 1 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1 m in der Zeit von 07.30 Uhr bis 19.00 Uhr schneefrei zu halten.

Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein mindestens 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung bis spätestens 07.30 Uhr durchgeführt sein.

2. bei Glätte sind die Geh-, Rad- und Fußgängerüberwege sowie die Zu- und Abgänge der Bushaltestellen mit einer geringeren Breite als 1 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1 m in der Zeit von 07.30 Uhr bis 19.00 Uhr so abzustumpfen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.

Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein mindestens 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenstreifen nicht vorhanden ist, am äußersten Rand zur Sicherung des Verkehrs mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, das ein sicherer Weg vorhanden ist.

Bei eintretendem Tauwetter sind die Geh-, Rad- und Fußgängerüberwege von dem vorhandenen Eis zu befreien, Rinnsteine und Einlaufschächte sind freizuhalten, damit das Schmelzwasser ablaufen kann.

Ich bitte um Beachtung der obigen Vorschriften.

Nils Anhuth

(Bürgermeister)