Der Deutsche Städte- und Gemeindebund informiert  über die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen: 

Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich in Umsetzung der MPK  Beschlüsse vom 18.11.2021 und 02.12.2021 auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022  verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell  Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen. Öffentliche Unternehmen sind jedoch weiterhin nicht für die Überbrückungshilfe antragsberechtigt.

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV  bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiter- hin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer  und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen  sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.

Fortführung der Neustarthilfe für Soloselbstständige 

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen  erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

FAQ informiert weiterhin über Details der Wirtschaftshilfen

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden zeitnah veröffentlicht. Nach  Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die Plattform www.ueberbrue- ckungshilfe-unternehmen.de/ erfolgen. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.

Die Förderbedingungen im Einzelnen 

Die neue Überbrückungshilfe IV ist weitgehend deckungsgleich mit der laufenden Überbrückungshilfe III Plus. Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang  von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Kostenpositionen bleiben weitgehend unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen  für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden. Kostenpositionen, wie Modernisierungs- oder Renovierungsausgaben, die seit dem Förderzeitraum November 2020 von vielen Unternehmen bereits genutzt wurden, sind künftig keine förderfähigen Kostenpositionen mehr.

Außerdem haben sich Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium darauf geeinigt, erweiterte beihilferechtliche Spielräume, die die Europäische Kommission in der letzten Woche  ermöglicht hat, in der Überbrückungshilfe IV zu nutzen. Insgesamt werden die beihilferechtlichen Höchstgrenzen um 2,5 Mio. Euro erhöht. Damit sind maximal, unter Berücksichtigung  aller beihilferechtliche Vorgaben, über alle Programme hinweg 54,5 Mio. Euro Förderung pro  Unternehmen und Unternehmensverbund möglich. Der maximale monatliche Förderbetrag  liegt weiterhin bei 10 Mio. Euro.

Zusätzliche Unterstützung durch den verbesserten Eigenkapitalzuschuss 

Unternehmen, die pandemiebedingt besonders schwer von Schließungen betroffen sind, erhalten einen zusätzlichen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung. Wenn sie durchschnittlich im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durch Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen, können sie in der Überbrückungshilfe  IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 des  bekannten Fixkostenkatalog erhalten.

Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent. Sie müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen.

Um allen Antragstellern und prüfenden Dritten bessere Möglichkeiten zu geben, die Hilfsprogramme zu nutzen, werden mit der Verlängerung der Hilfen selbst auch die Fristen verlängert.  Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022 gestellt werden und für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfspro- gramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31.  Dezember 2022 verlängert.

Öffentliche Unternehmen nicht antragsberechtigt 

Nach den FAQ zur Überbrückungshilfe sind öffentliche Unternehmen, deren Anteile sich vollständig oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden, nicht antragsberechtigt. Dies gilt auch  für Unternehmen mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform, einschließlich Körperschaften öffentlichen Rechts mit der Ausnahme von Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bildungseinrichtungen  der Kammern, Kreishandwerkerschaften oder Innungen). Gemeinnützige Unternehmen sind  nicht antragsberechtigt, wenn sie zugleich öffentliche Unternehmen sind. Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften sind antragsberechtigt (siehe hierzu auch verlinktes  FAQ).

Weitere Informationen 

Pressemitteilung des BMWi vom 02.12.2021:   www.bmwi.de

Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMWi: www.bmwi.de

Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMF:  www.bundesfinanzministerium.de

Übersicht zu den niedersächsischen Corona-Sonderprogrammen 

Eine Übersicht über die niedersächsischen Corona-Sonderprogramme finden Sie auf der  Homepage der NBank unter https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfspro- gramme/index-2.jsp. Auf dieser Seite finden Sie die Übersicht aller Sonderprogramme sortiert nach Zielgruppen. Diese Seite wird um weitere Förderprogramme, die starten, ergänzt werden.