Am 24.08.21 wurde die neue niedersächische Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen veröffentlicht. Sie gilt ab dem 25.08.21.

Die neue Verordnung können Sie hier <<bitte klicken>> einsehen und herunterladen.

Es gilt fortan nicht mehr nur der Indidenzwert als Indikator. Es gibt ein neues System von drei Warnstufen, die jeweils aus den Leitindikatoren „Neuinfektionen“, „Hospitalisierung“ (Krankenhausaufnahme der Corona-Fälle) und „Belegung Intensivbetten“bestehen.

Werden an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwei Leitindikatoren überschritten, stellt die Kommune ab dem übernächsten Tag die jeweilige Warnstufe (Allgemeinverfügung) fest.

Es gelten auch die generellen Regelungen und eine erweiterte „3G-Regel“ ab Warnstufe 1 oder ab einer Inzidenz von über 50.

Auch ein Grafikpaket zur Veranschaulichung der neuen Regeln können Sie hier <<bitte klicken>> einsehen und herunterladen.