Seit Montag, den 02.08.21 tritt im Landkreis Cloppenburg „Stufe 1“ (Inzidenz 10 bis 35) in Kraft.

Die vom Landkreis dazu veröffentlichte 4. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Geltung der Maßnahmen nach der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 31. Juli 2021 kann hier heruntergeladen werden: bitte klicken für einen Download

Ab Montag gilt deswegen unter anderem wieder eine Kontaktbeschränkung auf maximal 10 Personen aus 10 Haushalten.

Auf den Bildern können Sie entnehmen, welche weiteren Regelungen in „Stufe 1“ für die Bereiche Tourismus, Gastronomie, Sport, Kultur oder private Treffen gelten.