Die 17. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch Einschränkung des sozialen Lebens und die  2. Allgemeinverfügung zur Geltung der Maßnahmen nach § 28b IfSG gelten ab Dienstag, den 04.05.21.

Wichtige Information für die Klassen 1-3:

Da die Inzidenz im Landkreis Cloppenburg gemäß RKI an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen  unter 165 lag, können die Schuljahrgänge 1 bis 3 ab Montag (03.05.21) ins Szenario B wechseln.

 

Die 17. Allgemeinverfügung können Sie >> hier << (bitte klicken) einsehen und als PDF herunterladen.

Die 2. Allgemeinverfügung zur Geltung der Maßnahmen nach § 28b IfSG können Sie >> hier << (bitte klicken) einsehen und als PDF herunterladen.

 

 

2021-04-30T12:13:00+02:0030. April 2021|

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