Aktuell werden Unterschriften gegen den Ratsbeschluss zum Neubau eines Rat- und Bürgerhauses in Barßel gesammelt. In diesem Zusammenhang erhalten wir als Gemeindeverwaltung Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die die im Bürgerbegehren gemachten Behauptungen bezüglich ihrer Aussagekraft hinterfragen möchten. Dazu möchten wir als Gemeindeverwaltung gerne eine Hilfestellung bei der Einordnung dieser Aussagen leisten. 

 

Behauptung im Bürgerbegehren: „Die Gemeinde befindet sich schon jetzt in einer Schuldenspirale“

Stellungnahme: Die einfache Definition, was eine „Schuldenspirale“ ist („Wer immer wieder Schulden aufnehmen muss, um laufende Kosten zu decken, der befindet sich potentiell in einer Schuldenspirale“) trifft auf die Gemeinde Barßel definitiv NICHT zu. Ganz im Gegenteil, ist es der Gemeinde in den vergangenen Jahren immer gelungen, positive Jahresergebnisse zu erzielen. Insgesamt wurde haushaltsrechtlich auf diese Weise eine Überschussrücklage von rund 14,3 Millionen Euro (inklusive des bereits erstellten und geprüften, aber noch nicht beschlossenen Jahresabschlusses 2019) erzielt. 

Auch wenn wir den Blick auf die absoluten Zahlen und die Schuldenstände lenken, kann von einer Spirale keine Rede sein. Trotz der großen Investitionen, die in den vergangenen zehn Jahren in der Gemeinde Barßel getätigt worden sind (Schulen, Sportstätten, Kindertageseinrichtungen, Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbegebieten, Straßenbau), blieb der Schuldenstand der Gemeinde nahezu unverändert. 

Der Schuldenstand der Gemeinde Barßel betrug zum Jahreswechsel 2020/2021 12,1 Millionen Euro. Am 1.1.2011 betrug er 11,51 Millionen Euro, am 1.1.2015 11,49 Millionen Euro und am 1.1.2020 12,83 Millionen Euro. In der gleichen Zeit hat sich die jährliche Zinsbelastung aus Sicht der Gemeinde sehr positiv entwickelt. Lag die Höhe der jährlich zu zahlenden Zinsen im Jahre 2011 bei einem Schuldenstand von 11,51 Millionen Euro bei 519.000 Euro, so beträgt sie bei aktuell 12,1 Millionen Euro Schulden nur noch rund 255.000 Euro. Die Zinsbelastung ist also – bei nahezu gleichbleibendem Schuldenstand – um knapp 51 Prozent gesunken. 

 

Behauptung im Bürgerbegehren: „Eine Finanzierung dieser Neubaupläne ist nur durch massive Neuverschuldung möglich“

Stellungnahme: Hier müsste zunächst definiert werden, was die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens unter einer „massiven Neuverschuldung“ verstehen. Wie in der Stellungnahme zur ersten Behauptung bereits dargestellt, hat sich die Zinsbelastung der Gemeinde Barßel im vergangenen Jahrzehnt trotz immer mal wieder aufgenommener Darlehen deutlich verringert. Das kann am besten an einem praktischen Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit illustriert werden. Im Jahr 2019 haben wir für die Sanierung und Modernisierung der Dreifeldsporthalle in Barßel (Gesamtinvestitionssumme rund 3,8 Millionen Euro) ein Förderdarlehen bei der KfW aufgenommen, auch wenn das aufgrund der guten Haushaltssituation eigentlich nicht nötig gewesen wäre. Für die Kreditsumme von 2,42 Millionen Euro erhalten wir einen Tilgungszuschuss in Höhe von 422.000 Euro und zahlen über die gesamte Laufzeit von zehn Jahren Zinsen in Höhe von 1036 Euro!!! Kann man hier von einer „massiven Neuverschuldung“ sprechen?

Auch beim Neubau des Rat- und Bürgerhauses würden wir – bei einer Förderungsmöglichkeit und entsprechenden Zinskonditionen – wieder auf einen Förderkredit der KfW zurückgreifen. Dieser würde selbstverständlich nicht das Volumen der gesamten Baumaßnahme (die Kostenberechnung von Ende 2020 liegt bei 9,2 Millionen Euro) betragen, sondern wahrscheinlich bei einer Höhe von zirka 30 bis 50 Prozent der Baukosten liegen. Ob das bei äußerst niedrigen Zinsen und der Zahlung einer Förderung als „massive Neuverschuldung“ zu betrachten wäre, darf durchaus bezweifelt werden. 

 

Behauptung im Bürgerbegehren: „(…) durch die Corona-Pandemie es zukünftig zu großen Gewerbesteuereinbußen kommen wird“

Stellungnahme: Hierbei handelt es sich um Mutmaßungen seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Richtig ist, dass in der Gemeinde Barßel die Einnahmen durch die Gewerbesteuer im vergangenen Jahr zum ersten Mal seit einiger Zeit gesunken sind. Während im Haushaltsplan 2020 eine Summe von 5,3 Millionen Euro eingeplant war, wurden im Zuge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen für viele Wirtschaftszweige lediglich Einnahmen in Höhe von 4,3 Millionen Euro erzielt. Hinzu kam allerdings noch eine Ausgleichszahlung von Bund und Land in Höhe von 712.000 Euro, so dass die Einzahlungen im Bereich Gewerbesteuer im Endeffekt rund 300.000 Euro niedriger als geplant lagen – also um 5,6 Prozent geringer ausfielen. Ob das nun bereits die von den Vertretungsberechtigten prophezeiten „großen Gewerbesteuereinbußen“ sind, vermögen wir nicht zu sagen. 

Diese Entwicklung und auch die mittelfristigen wirtschaftlichen Aussichten, die nach wie vor stark von der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen bestimmt werden, wurden bei der Haushaltsplanung 2021 und auch in der mittelfristigen Planung berücksichtigt. So wurden im Haushalt 2021 4,5 Millionen Euro als Einnahme aus der Gewerbesteuer eingeplant und auch die Werte für die Jahre 2022 und 2023 liegen mit 4,59 Millionen bzw. 4,68 Millionen Euro noch unter dem tatsächlichen Ergebnis aus dem Jahr 2017. Trotz dieser geringeren (prognostizierten) Einnahmen ist es uns für dieses und für die kommenden Jahre gelungen, absolut solide Zahlen vorzulegen, die sogar größtenteils wieder im Ergebnishaushalt Überschüsse ausweisen.  

Beim Themenkomplex „Zukunft der Gewerbebetriebe“ möchten wir zudem das Augenmerk darauf lenken, dass die Firmen (und vor allen Dingen deren MitarbeiterInnen) darauf zählen, dass die öffentliche Hand ihre geplanten Investitionen umsetzt. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es von besonderer Bedeutung, dass die verschiedenen staatlichen Ebenen ihre geplanten Investitionen tätigen, um so die nötige Binnennachfrage zu schaffen, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen, Steueraufkommen zu generieren und somit einer unkontrollierten Rezession entgegen zu treten.