Eine sehr erfreuliche Nachricht befand sich nun in der Post im Rathaus in Barßel: Die Gemeinde Barßel freut sich über einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 377.000 Euro für den Bau von zwei Wärmepumpenanlagen im Zuge des geplanten Neubaus eines Rat- und Bürgerhauses. Das Geld stammt aus Mitteln des Energie- und Klimafonds (EKF) im Rahmen des Förderprogramms zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Das geplante neue Rat- und Bürgerhaus soll – so die aktuelle Beschlusslage – mit modernen nachhaltigen Technologien ausgestattet werden. Dazu zählt auch die Nutzung von Erdwärme (Geothermie) zur Beheizung und Kühlung des Gebäudes. Wie auch auf einer Informationsveranstaltung und bei diversen Gremiensitzungen zu diesem Thema dargestellt, erhofft sich die Gemeinde durch den Einsatz der Erdwärmetechnologie neben den ökologischen Vorteilen auch eine deutliche Kostenreduktion im Vergleich zur Beheizung mit einem herkömmlichen Brennwertkessel.
Der Bewilligungszeitraum für die Förderung endet am 29. Januar 2022. Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums, also bis spätestens 29. Juli 2022 erbracht worden sein.
„Zunächst mal freuen wir uns über diesen Zuwendungsbescheid. Die Förderung war auf Basis des geplanten Baustarts im Frühjahr 2021 beantragt worden. Dass vor dem Hintergrund des Bürgerbegehrens und eines etwaigen Bürgerentscheids diese Zeitschiene zu halten sein wird, ist eher unwahrscheinlich. Wir müssen nun klären, was das für den bewilligten Zuschuss bedeutet“, berichtet Bürgermeister Nils Anhuth.