Nachfolgend veröffentlichen wir die FAQ des Landkreises Cloppenburg (Stand: 08.10.2020) zu den am meisten gestellten Fragen rund um die Corona-Verordnungen:

  1. Maskenpflicht (Öffentlichkeit und Schulen)
  2. Ausübung des Sports
  3. Sonderregeln für das Alte Amt Löningen
  4. Fragen von Eltern und Schülern
  5. Informationen für Ein- und Ausreisende

Die FAQ des Landkreises Cloppenburg als PDF können Sie sich hier >>bitte klicken<<  herunterladen.

 

  1. Maskenpflicht

Wo gilt im Landkreis Cloppenburg grundsätzlich eine Maskenpflicht? 

Im Grundsatz gilt die Pflicht überall dort, wo davon ausgegangen werden muss, dass  der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann. Die  Pflicht besteht daher vor allem in der Öffentlichkeit:

  • im Einzelhandel (jegliche Form von Geschäften und Verkaufsstellen) sowie auf  Wochen- und Spezialmärkten
  •  in Verkehrsmitteln des Personenverkehrs (Bus, Bahn, Nah- und Fernzüge wie Taxen u. ä.) sowie in dazugehörigen Einrichtungen (Bahnhof, Haltestellen sowie in den dortigen Wartezonen).

Oder ganz einfach: bei der Benutzung, beim Ein- und Aussteigen und natürlich beim Warten – also solange Sie sich in den Bereichen des Personenverkehrs aufhalten.

Und natürlich bei Veranstaltungen oder Besuchen von Dienstleistungsbetrieben und – einrichtungen. Dort, wie auch an anderen Stellen, werden Sie aber in der Regel gesondert auf die Pflicht hingewiesen.

Wo gilt aktuell im schulischen Bereich die Maskenpflicht im Landkreis Cloppenburg? 

An allen öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen ist während der Schulzeit auf dem Schulgelände innerhalb und außerhalb von Gebäuden  und während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Wie lange gilt diese Verordnung des Landkreises?  

Bis zum 11. Oktober 2020.

Und gilt auch auf dem Schulweg eine Maskenpflicht? 

In den Bussen und überall da, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander ein- gehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden. Das  betrifft auch den Schulweg, vor allem, wenn viele Schüler gleichzeitig den Gehweg  nutzen.

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht in Schulen? 

Grund- und Förderschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind von der  Pflicht ausgenommen.  Ebenso besteht keine Pflicht, wenn aus schulischen Gründen im Rahmen des Unter- richts das Tragen objektiv nicht möglich ist, z. B. praktischer Sportunterricht, Bewertung  einer Prüfungsleistung (Benotung im Musikunterricht, Vorspiel Blasinstrument) etc. Bei  Langzeitklausuren kann die Schulleitung die Schülerinnen und Schüler von der Mas- kenpflicht befreien, wenn sichergestellt ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 m einge- halten wird, der Raum regelmäßig ausreichend gelüftet wird und die Schülerinnen und  Schüler beim Verlassen des Platzes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ferner ist zur  Einnahme von Mahlzeiten sowie zum Trinken das Abnehmen der Maske in der Schule  gestattet.

Dürfen Schüler vom Arzt von der Maskenpflicht befreit werden? 

Eine Befreiung von der Maskenpflicht liegt nach einem Beschluss des Oberverwal- tungsgerichtes Münster vom 24. September 2020 nur vor, wenn ein aktuelles ärztliches  Attest vorgelegt wird, das die geltenden Mindestanforderungen erfüllt. Aus dem Attest  muss sich regelmäßig nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden ge- sundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer  Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im  Einzelnen resultierten. Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret  zu bezeichnen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher  Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist.

 

  1. Ausübung des Sports (ab 08.10.2020)

Dürfen Kontaktsportarten und kontaktlose Sportarten ausgeübt werden? 

Ja, Kontaktsportarten (also Sportarten, bei denen nicht zu jeder Zeit ein Abstand von  mindestens 2 m zwischen den Sportausübenden eingehalten werden kann) dürfen  wieder in festen Gruppen von nicht mehr als 25 Personen ausgeübt werden. Die Teil- nehmer sind zu dokumentieren. Kontaktlose Sportarten sind nicht mehr durch die Allgemeinverfügung reglementiert.

Ist Teilnahme am Spielbetrieb möglich?  

Nein, die Teilnahme am Pokal-, Punkt- oder Ligaspielbetrieb sowie die Durchführung  von Testspielen ist im Bereich der Kontaktsportarten nicht möglich.

Sind Sportplätze, Sport-, Turn- und Schwimmhallen wieder geöffnet?  

Ja, diese Einrichtungen sind wieder vollständig geöffnet. Umkleidekabinen und Du- schen dürfen von den Sportausübenden für die Zwecke des unverzüglichen Duschens  und Umziehens genutzt werden. Eine weitere Zusammenkunft (z. B. Mannschaftsbe- sprechung, gemütliches Miteinander etc.) ist in den Umkleiden nicht erlaubt.

Können Vereins- oder Gemeinschaftsräume genutzt werden? 

Diese Räume (inkl. Thekenbereiche) dürfen noch nicht wieder genutzt werden.

Was gilt im Alten Amt Löningen?  

Im Alten Amt Löningen ist die Sportausübung ebenfalls in festen Gruppen mit bis zu 25  Personen möglich. Die speziellere Regelung zum Sport geht hier der Regelung zu den  Kontaktbeschränkungen (Zusammenkunft von max. 6 Personen) vor.

Was ist mit dem Schulsport?  

Auch die Durchführung von Schulsport ist wieder erlaubt.

Wie lange gilt das Verbot? 

Das Verbot gilt bis zum 11. Oktober 2020.

 

  1. Sonderregeln für die Stadt Löningen und die Gemeinden Essen, Lastrup und Lindern (Altes Amt Löningen)

Was für Kontaktbeschränkungen gelten im „Alten Amt Löningen“? 

Nach der Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg vom 18.09.2020 sind  Zusammenkünfte bis zu 6 Personen erlaubt. Dieses gilt im privaten sowie im öffentlichen  Raum. Ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen (Verwandte und Ver- schwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwis- ter, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder  Lebenspartner). Kinder von Angehörigen sind davon nicht ausgenommen.

Ebenso dürfen sich Personen aus 2 Hausständen treffen. Dementsprechend können  sich hier auch mehr als 6 Personen versammeln. Ausschlaggebend ist hierbei nur die  Anzahl der Haushalte.

Was ist bei einem Gaststättenbesuch zu beachten? 

Gaststätten, hierbei ist es unerheblich, ob es sich um ein Restaurant, Kneipe, Cafe etc.  handelt, müssen im Alten Amt Löningen um 22:00 Uhr schließen. Die Kontaktbeschrän- kungen gelten auch in der Gaststätte. Es dürfen demnach maximal 6 Personen an  einem Tisch sitzen bzw. bei Verwandten oder 2 Hausständen mehr Personen.

Welche Veranstaltungen dürfen in einem größeren Rahmen veranstaltet werden? 
Folgende Veranstaltungen sind unter Einhaltung des 1,5 m Mindestabstandes und einer Teilnehmerzahl von maximal 50 Personen zulässig:

  • Hochzeitsfeiern und standesamtlichen Trauungen sowie entsprechenden Jubiläen,
  • Feiern aus Anlass einer Taufe, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistischen Jugendfeier, Bat Mizwa, Bar Mizwa und ähnliche Feiern sowie
  • Beerdigungen nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie beim letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle und während des Aufenthalts an der Grab- oder Beisetzungsstelle.

Wie verhält sich die Kontaktbeschränkung außerhalb der Gemeinden im „Alten Amt  Löningen“?

Die oben genannte Kontaktbegrenzung gilt nur für das „Alte Amt Löningen“. Für Personen, die im Alten Amt Löningen wohnen, gelten die Kontaktbeschränkungen für das Alte Amt Löningen außerhalb des Alten Amtes Löningen nicht. Außerhalb des Alten Amtes Löningen sind die dort geltenden Kontaktbeschränkungen zu beachten

 

  1. Eltern und Schüler

Ich wurde negativ getestet. Heißt das, dass meine Quarantäne beendet ist? 

Nein! Ein negatives Testergebnis ist erst einmal ein gutes Zeichen, bringt aber noch  keine Gewissheit. Es kann sein, dass sich das Coronavirus noch nicht weit genug im  Körper verbreitet hat, um den Test positiv werden zu lassen. Deswegen gibt es dafür  keine vorzeitige Entlassung aus der Quarantäne.

Mein ganzer Jahrgang musste in Quarantäne und mein Freund/ meine Freundin auch.  Dürfen wir die Quarantäne zusammen verbringen? 

Nein! Das Problem ist, dass jeder der Schüler, denen Quarantäne verordnet wurde,  infiziert sein könnte. Die Quarantäne wurde verordnet, damit sich das Virus nach einem  Fall nicht auf alle anderen Schüler übertragen kann. Wenn jetzt aber Zusammenkünfte  zwischen den potenziell Infizierten zugelassen werden, steigt die Gefahr einer Ausbrei- tung. Von daher muss die Quarantäne alleine verbracht werden. Wenn möglich, soll- ten sich die Schüler von ihren Angehörigen abgrenzen, um auch sie zu schützen. Wich- tig: Wenn ihr euch während der Quarantäne bei jemandem ansteckt, wird für euch  nach dem Test eine weitere Quarantäne verhängt, die über den aktuell geltenden  Zeitraum hinausgeht. Wenn eure Mitschüler also wieder zur Schule oder einfach nur  aus dem Haus gehen können, müsst ihr zuhause bleiben.

Werden alle Schulen geschlossen? Wann ist es soweit? 

Aktuell wird nicht geplant, alle Schulen zu schließen, es gibt auch keine festgeschrie- bene Hürde, ab der das getan werden müsste. In der Mehrzahl der Schulen im Land- kreis gibt es derzeit keine bestätigten Coronafälle oder Verdachstfälle. Daher reagie- ren wir auf auftretende Fälle mit Quarantäneanordnungen gegen Klassen oder Jahr- gänge, um das Risiko einer weiteren Verbreitung wesentlich zu senken. Diese Maß- nahme ist aus medizinischer Sicht aktuell ausreichend. Sollte sich die Ausbreitung  durch unsere Maßnahmen nicht wesentlich verlangsamen lassen, ergreifen wir in Ab- sprache mit der Landesschulbehörde und den Schulen weitere Maßnahmen.

Mein Schulbus ist sehr voll, was unternimmt der Landkreis deswegen? 

Der Landkreis hat bereits zusätzliche Busse im Einsatz, um die Schülerzahlen in den Bus- sen zu senken. Gleichzeitig gilt die Maskenpflicht und wir werden die Busse noch stär- ker kontrollieren. Es werden auch Bußgelder für Schüler fällig, die an der Bushaltestelle  keine Maske tragen. Generell ist es auch wichtig, dass sich die Schüler gegenseitig an  die Maskenpflicht erinnern. Schließlich ist die Verhinderung einer Quarantänepflicht,  der Ansteckung von Angehörigen oder eines Lockdowns im Interesse aller. Zusätzlich  wollen wir jetzt mit Hinweisschildern noch stärker auf die Maskenpflicht aufmerksam  machen.

Ich wohne in einem anderen Landkreis, gehe aber im Landkreis Cloppenburg zur  Schule. Gilt auch für mich eine ausgesprochene Quarantäne? 

Bitte melde dich beim Gesundheitsamt deines Landkreises.

Muss oder darf ich weiter zur Schule kommen, auch wenn der Landkreis nun einen  Inzidenzwert von über 50 hat? 

Ja!

Und wenn ich im Landkreis wohne und eine Schule außerhalb des Landkreises besu- che?

Auch dann gilt die Schulpflicht. Die jeweilige Schule entscheidet dann, ob für dich der  Präsenzunterricht weitergeht oder ob Homeschooling vorübergehend eine Lösung  sein kann.

Es ist immer zu hören, das vorrangig K1-Personen getestet. Was sind K1-Personen? 
Personen, die im infektiösen Zeitintervall Kontakt mit einem bestätigtem COVID-19-Fall  hatten, werden als „Kontaktperson“ bezeichnet.

Kontaktpersonen der Kategorie I sind Personen mit einem kumulativ mindestens 15- minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall, z.B.  im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt.  Die Kontaktpersonen der Kategorie I werden vom Gesundheitsamt ermittelt und abgestrichen.

Mein Kind wurde nach einem Coronafall an der Schule unter Quarantänte gestellt. Gilt  das auch für mich und den Rest der Familie? 

Nein, die Quarantänepflicht gilt zunächst nur für das Kind, weil auch nur dieses als Kon- taktperson 1. Grades im direkten Kontakt mit einer positiv getesteten Person stand. Zu  diesem Zeitpunkt gibt es nur eine mögliche Infektion, aber keine bestätigte.

Auf was müssen wir dann in dieser Situation jetzt zu Hause achten? 

Die Situation ist für alle im Haushalt etwas schwieriger, denn die Grundregeln wie Ab- stand und Hygiene sind nunmehr auch im häuslichen Rahmen von besonderer Bedeu- tung.

Mein Kind wurde negativ getestet. Heißt das, dass die verordnete Quarantäne been- det ist? 

Die Quarantäne für die Schülerinnen und Schüler bleibt auch dann bestehen, außer  es wird etwas anderes angeordnet. Ein negatives Testergebnis ist erst einmal ein gutes  Zeichen, bringt aber noch keine vollständige Gewissheit. Es kann sein, dass sich das  Coronavirus noch nicht weit genug im Körper verbreitet hat, um den Test positiv wer- den zu lassen. Deswegen gibt es dafür keine vorzeitige Entlassung aus der Quaran- täne.

Mein Kind ist in Quarantäne. Es hat zwar keine Symptome, aber dafür jetzt ich. Was soll  ich tun? 

Eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt zur weiteren diagnosti- schen Abklärung und Besprechung des weiteren Vorgehens.

Läuft die Quarantäne automatisch nach 14 Tagen aus, oder werde ich ausdrücklich  darauf hingewiesen, dass ich das Haus wieder verlassen muss? 

Der Landkreis Cloppenburg setzt die Quarantäne per Einzelverfügung bzw. Allgemeinverfügung fest. Die Aufhebung erfolgt telefonisch durch das Gesundheitsamt sofern  der Quarantänezeitraum  nicht vorab per Verfügung festgesetzt wurde.

Kann ich gezwungen werden, einen Test zu machen? 

Der Landkreis Cloppenburg kann nach dem Infektionsschutzgesetz erforderliche Untersuchungen und die Abgabe von Untersuchungsmaterial anordnen.

 

5. Informationsquellen für Aus- und Einreisende 

Ist der Landkreis Cloppenburg ein Risikogebiet, wenn der 50er-Wert überschritten  wurde?

Das ist nicht so einfach. Im Ausland könnte der Landkreis in manchen Ländern als Risikogebiet gelten, wodurch Regelungen wie Meldepflicht, Übernachtungsverbot oder  Quarantäne in Kraft gesetzt werden. Innerhalb Deutschlands gibt es aber kaum Länder, die Risikogebiete in Deutschland festlegen. Aus unseren Nachbarlandkreisen haben wir noch nicht gehört, dass es verschärfte Bestimmungen für uns aus dem Landkreis Cloppenburg gibt. Das hängt aber immer vom jeweiligen Bundesland, der Stadt oder dem Landkreis ab, den man ansteuern möchte. An sich bedeutet das Überschreiten dieses Wertes nur, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. Und das tun  wir.

Wo kann ich sehen, wie verbreitet das Coronavirus im Landkreis Cloppenburg ist?  

Auf der Homepage des Landkreises www.lkclp.de und auf Instagram @lk.cloppenburg  werden täglich die Zahlen als Pressemitteilung veröffentlicht. Zusätzlich führen wir eine  Statistik in unserem Dashboard. Auch über die Katastrophenwarn-App Biwapp informieren wir täglich über die aktuellen Entwicklungen und Fallzahlen.

Eine regionale Übersicht und die aktuelle 7-Tagesinzidenz werden vom Landesgesundheitsamt des Landes Niedersachsen zur Verfügung gestellt.

Wie aktuell ist die 7-Tagesinzidenz des NLGA?  

Das Landesgesundheitsamt bekommt täglich Meldungen über Neuinfektionen im   Landkreis Cloppenburg. Die eingehenden positiven Fälle werden dem Datum des  Tests zugerechnet, also früher, als der Tag, an dem das Laborergebnis vorlag. Somit ist  es möglich, dass der aktuell dargestellte Wert erst in den kommenden Tagen auf über  50 aktualisiert wird. Das ist vor allem für Bürgerinnen und Bürger wichtig, die an einen Ort reisen, an denen Verordnungen ein Übernachtungsverbot oder eine Quarantäne für Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten  haben,wichtig.