Durch die Ausbreitung des Corona-Virus und der damit verbundenen Lungenkrankenheit Covid-19 hat sich unser aller Leben innerhalb kürzester Zeit fundamental geändert. Spätestens seit der vergangenen Woche spüren wir alle massive Einschnitte in das soziale Leben, die natürlich auch massive Auswirkungen auf das wirtschaftliche Geschehen haben.
Mit einem Schreiben an die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gemeinde Barßel versucht die Gemeindeverwaltung dabei zu helfen, einen Überblick über mögliche Unterstützungsangebote von Bund und Land zu erhalten.
Alle staatlichen Ebenen arbeiten in dieser noch nie dagewesenen Situation mit Hochdruck daran, dass zum einen die Ausbreitung des Virus verlangsamt und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert wird und dass zum anderen die (zum jetzigen Stand noch nicht abzuschätzenden) Folgen der Krise so gut es geht aufgefangen werden. Die Wirtschaftsförderung hat die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten übersichtlich zusammengestellt (Bitte hier klicken für den DOWNLOAD der Übersicht).
Besonders wichtige Punkte sind die folgenden:
Zuschüsse zur Aufrechterhaltung der Liquidität
Von Seiten des Landes Niedersachsen ist ein Corona-Hilfsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geplant. Als KMU gelten hier Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bin 10 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme bis 10 Millionen Euro.
Nach einem Richtlinienentwurf aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium sollen den Unternehmen die Zuschüsse nach der jeweiligen Mitarbeiterzahl gestaffelt gezahlt werden: von 3.000 Euro für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten bis hin zu 20.000 Euro für Betriebe mit 31-49 Beschäftigten. Eine Kombination mit Förderprogrammen des Bundes im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie soll möglich sein.
Die Beantragung der Zuschüsse soll ab Mittwoch, 25. März 2020, möglich sein.
Was Unternehmen vorab schon tun können, wird von der N-Bank hier erklärt:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
Auch auf Bundesebene gibt es in diesem Bereich Bewegung: Die Bundesregierung hat am Montag, 23. März, ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Hier sollen unter anderem 50 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige zur Verfügung gestellt werden.
Hier sind Einmalzahlungen für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) vorgesehen (Bitte hier klicken für den DOWNLOAD der Eckpunkte zur Corona-Soforthilfe).
Kurzarbeitergeld
Im Zuge der Corona-Krise wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld deutlich erleichtert. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten aufgrund des Corona-Virus vorübergehend wesentlich verringert sind (Video der Bundesagentur für Arbeit hierzu: https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs).
Das Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Es berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate (Video der Bundesagentur für Arbeit zum Verfahren: https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI).
Folgende Erleichterungen wurden eingeführt:
- Senkung der Grenze: es sind 10 % der im Betrieb Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen
- Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeldbezug für Leiharbeitnehmer
- Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
Eine Zusammenfassung gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld.
Die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld treten rückwirkend zum 01. März in Kraft und werden auch rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können.
Liquiditätskredite
Der Bund hat am Montag, 23. März, mitgeteilt, dass ab sofort das „KfW Sonderprogramm 2020“ zur Verfügung steht. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert. Das „KfW Sonderprogramm 2020“ wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit – Universell sowie dem KfW-Sonderprogramm 2020 – Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erweitert wurden.
Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs steht das Sonderprogramm für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Verfügung, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden. Anträge können ab sofort gestellt werden. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der KfW unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite ist unter 0800/5399001 zu erreichen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zudem eine Regelung schaffen, wonach Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten nicht innerhalb kurzer Frist Insolvenz anmelden müssen. Diese Frist wird deutlich ausgeweitet. Das gibt Unternehmen die notwendige Zeit, die Krise zu bewältigen.
Aber auch auf Landesebene gibt es Planungen für entsprechende Kredite zur Liquiditätshilfe. Diese sollen im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag von bis zu 50.000 Euro zur Verfügung stellen. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen. Die Beantragung soll wie bei den oben beschriebenen Zuschüssen ab Mittwoch, 25. März 2020, möglich sein. Auch hier gibt es die entsprechenden Informationen über die Seite der N-Bank:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
Steuerliche Erleichterungen
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung steuerliche Erleichterungen für Unternehmen angekündigt. Darunter fallen Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Damit sollen gerade Freiberufler und kleine Unternehmen entlastet werden.
Bürgertelefon Landkreis (Wirtschaftsförderung)
Wegen der Ausbreitung des Corona-Virus hat der Landkreis Cloppenburg unter der Telefonnummer 04471/15-555 ein Bürgertelefon eingerichtet. Die Ansprechpartner sind von Montag bis Donnerstag von 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, am Freitag von 8.30 – 12.30 Uhr sowie am Samstag und Sonntag zwischen 9 und 12 Uhr erreichbar. Auch Anfragen aus dem Bereich der Wirtschaft (-sförderung) sollen durch eine Back-Office-Anbindung an die Stabsstelle Wirtschaftsförderung über das Bürgertelefon beantwortet werden können.