Waffenbesitzkarte
Um Schusswaffen besitzen zu dürfen, ist eine Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte erforderlich.
Für die Erteilung der Waffenbesitzkarte ist der Landkreis Cloppenburg zuständig. Anträe sind daher direkt einzureichen beim:
oder Sie klicken hier: www.lkclp.de