Vollstreckung / Beitreibung von Forderungen

Die Gemeinde Barßel ist für die Einziehung von säumigen Forderungen zuständig.
Hierbei handelt es sich um eigene Forderung der Gemeinde Barßel oder um Einziehung von fremden Forderungen im Wege der Amtshilfe.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

– Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG)

– zivile Prozessordnung (ZPO)

– Nds. Verordnung über die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen im Verwaltungszwangsverfahren

Zuständige Organisationseinheit(en)