Straßensanierung / Straßenschäden
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Straßenschäden, die im Laufe der Zeit durch Materialermüdung, Abnutzung und Verschleiß entstanden sind, ausgebessert oder grundhaft saniert werden. In der Regel werden, sofern dies erforderlich ist, ganze Straßenabschnitte flächenhaft erneuert.
Straßenschäden können z. B. sein:
– Absackungen oder Unebenheiten in der Fahrbahn oder in der Entwässerungsrinne
– Unebenheiten in der Bordsteinführung
– Sonstige Beschädigungen am Straßenkörper oder Einrichtungen
Die Gemeinde Barßel ist auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie einen Straßenschaden entdecken, würde wir Sie bitten, dies unseren Mitarbeitern mitzuteilen.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr Florian Meyer
Organisation: Bauamt
Telefon: 04499 / 81-12
Fax: 04499/8159
E-Mail: meyer(at)barssel.de
Organisation: Bauamt
Telefon: 04499 / 81-36
Fax: 04499/8159
E-Mail: schulte(at)barssel.de
vCard Hans Schulte