Kirchenaustritt
Um aus der Kirche austreten zu können, ist es erforderlich, dass Sie persönlich im Standesamt vorsprechen. Hier wird von uns eine Erklärung aufgenommen. Die Erklärung ist formgebunden. Eine einfach schriftliche Erklärung reicht deshalb nicht aus.
Sie sollten Angaben über Ihren Taufort und, sofern Sie verheiratet sind oder waren, Angaben über Ihr Eheschließungsort und -datum machen können.
Den Austritt kann / können erklären:
– wer volljährig ist
– wer das 14. Lebensjahr vollendet hat (auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
– die gesetzlichen Vertreter für Kinder zwischen dem 12. und 14. Jahr Die gesetzlichen Vertreter für Kinder unter 12 Jahren ohne Einwilligung des Kindes
Über den Austritt erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung können Sie ggf. beim Einwohnermeldeamt vorlegen, um die Lohnsteuerkarte zu ändern.
Gebühren
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Benötigte Unterlagen
Ansprechpartner
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-57
Fax: 04499/8158
E-Mail: janssen(at)barssel.de
vCard Heike Janssen
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt