Onlineservice zur An- und Abmeldung Ihres Hundes
Auf dieser Website können Sie die An- oder Abmeldung online durchführen: https://pmhundmanager.govconnect.de/steuer/barssel/
Hundesteuer
Für jeden mehr als drei Monate alten Hund ist eine Hundesteuer zu entrichten. Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt.
Gegenstand der Hundesteuersatzung der Gemeinde Barßel ist das Halten von mehr als drei Monaten alten Hunden im Gemeindegebiet.
Gegenstand der Hundesteuersatzung der Gemeinde Barßel ist das Halten von mehr als drei Monaten alten Hunden im Gemeindegebiet.
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb hält. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben.
Der Beginn und das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin/dem Halter binnen 14 Tage bei der Gemeinde Barßel schriftlich oder über den Online-Service anzuzeigen. Im Falle der Abgabe eines Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Die Hundesteuermarke ist bei einer Abmeldung in jedem Fall zurückzugeben.
Die Hundesteuermarke ist bei einer Abmeldung in jedem Fall zurückzugeben.
Die An- oder Abmeldung eines Hundes erfolgt im Steueramt. Die entsprechenden Bescheide werden ebenfalls im Steueramt erstellt.
Die Steuer beträgt jährlich:
– für den ersten Hund 40,00 Euro
– für den zweiten Hund 90,00 Euro
– für jeden weiteren Hund 120,00 Euro
– für jeden gefährlichen Hund 400,00 Euro
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Hundesteuersatzung der Gemeinde Barßel vom 05.11.1974 und die dazu beschlossenen Änderungssatzungen Nr. 1 bis 6.
Die 6. Änderungssatzung ist am 01.01.2015 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Benötigte Unterlagen
Online An- oder Abmeldung
Formulare (alternativ zur online An- oder Abmeldung)
Ansprechpartner
Herr Ronny Häntschel
Organisation: Amt für Finanzwesen und Liegenschaften
Telefon: 04499 / 81-24
Fax: 04499/8159
E-Mail: haentschel(at)barssel.de