Geburtsurkunde

Durch die Geburtsurkunde wird eine Geburt und die Abstammung einer Person nachgewiesen.
Im Standesamt Barßel werden Geburtsurkunden für Personen ausgestellt, die in Barßel oder in der ehemaligen Gemeinde Strücklingen (vom 01.03.1933 bis 31.12.1948) geboren sind.

Die Urkunden können auch als internationale Urkunden ausgestellt werden.

Die Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem erhöhten Datenschutz. Anspruch auf eine Urkundserteilung oder auf eine Auskunft aus dem Personenstandsbuch haben die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatte oder Lebenspartner (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften) sowie Vorfahren und Abkömmlinge; andere Personen – beispielsweise Geschwister, Tanten, Onkel – nur dann, wenn sie ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können.

Weitergehende aktuelle Informationen erhalten Sie auch über das „BUS Niedersachsen“, das Serviceportal für Verwaltungsleistungen unter: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/

Gebühren

Geburtsurkunde (auch internationale Geburtsurkunde)

– 15,00 Euro für die 1. Urkunde

– 7,50 Euro für jede weitere Urkunde

Für Rentenzwecke ist die Urkunde gebührenfrei

Schriftliche Beantragung von Urkunden

Eine Beantragung einer Geburtsurkunde kann schriftlich erfolgen, wenn folgende Unterlagen beim Standesamt vorliegen: (Hinweis: Für Eheschließungen ist immer ein Auszug aus dem Geburtenbuch notwendig.)

  • Kopie vom Personalausweis/Reisepass (Vorder- und Rückseite)
  • Angabe über abweichende Versandanschrift
  • Angabe des Anliegens
  • Hinweis ob bereits schon vorab überwiesen wurde.

Die Portogebühren betragen 0,85 € (zusätzlich zu den obenstehenden Gebühren der Urkunde).

Vorabüberweisung der Gebühren an:

Kontoinhaber:                 Gemeinde Barßel

IBAN:                                DE82 2805 0100 0081 4001 03

Bank:                                 LZO Barßel

Verwendungszweck:    Geburtsurkunde „Name,Vorname“ (Beispiel)

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsdatum
  • Registierungs- bzw. Geburtenbuchnummer, sowei bekannt
  • Falls Sie nicht zum o.g. Kreis gehören, ist eine schriftliche Vollmacht, ggf. ein vollstreckbarer Titel, ein Urteil o.ä. erforderlich.

Allgemeine Anfragen

Bitte senden Sie allgemeine Anfragen an:
standesamt@barssel.de