Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge

Für den erstmaligen Ausbau von Straßem sowie für deren Erneuerung bzw. Verbesserung sind durch die Eigentümer der Grundstücke Beiträge zu zahlen.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den tatsächlichen Kosten der Herstellung, Erneuerung bzw. Verbesserung der Straße. Diese werden nach Fertigstellung auf die baulich nutzbaren Grundstücke, die durch die Straße erschlossen werden, anteilmäßig verteilt.

Die Erhebung der Beiträge erfolgt per Gebührenbescheid.

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Satzung der Gemeinde Barßel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen i.V.m. § 127 Baugesetzbuch

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Bauamt

Ansprechpartner

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