Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge
Für den erstmaligen Ausbau von Straßem sowie für deren Erneuerung bzw. Verbesserung sind durch die Eigentümer der Grundstücke Beiträge zu zahlen.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den tatsächlichen Kosten der Herstellung, Erneuerung bzw. Verbesserung der Straße. Diese werden nach Fertigstellung auf die baulich nutzbaren Grundstücke, die durch die Straße erschlossen werden, anteilmäßig verteilt.
Die Erhebung der Beiträge erfolgt per Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Bauamt
Ansprechpartner
Organisation: Bauamt
Telefon: 04499 / 81-36
Fax: 04499/8159
E-Mail: schulte(at)barssel.de
vCard Hans Schulte