Apostille

Eine Apostille ist die Überbeglaubigung einer Urkunde.

Eine in Barßel ausgestellte Urkunde (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde) kann der unten aufgeführten Behörde vorgelegt werden, wenn eine Apostille erforderlich ist. Dieses ist häufig der Fall, wenn obige Urkunde im Ausland benötigt wird. Häufig werden daher auch internationale Ausfertigungen der Urkunde benötigt.

Die Behörde bestätigt die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels/Stempels, mit der die Urkunde versehen ist. Die Unterschriften der Standesbeamten sind vorher bei der Behörde hinterlegt worden.

Zuständige Behörde:

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration
Regierungsvertretung Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg

Tel.-Nr.: 0441 / 799-2284 oder 799-2434
Fax-Nr.: 0441 / 799-62359

Gebühren

Erfragen Sie die Gebühren direkt bei der zuständigen Behörde.

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt