Bildung und Teilhabe
Für Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab dem 1.Januar 2011 zusätzlich folgende sogenannte Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (Bildungspaket):
Für die Bewilligung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Antrag erforderlich.
Die Leistungen werden als Sach- oder Dienstleistung bewilligt. Die Überweisung hierfür erfolgt direkt an den Leistungsanbieter. (Ausnahme Schulbedarf)
Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder können im auf der Website des Landkreises heruntergeladen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg unter:
Antrag – Leistungen für Bildung und Teilhabe
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Benötigte Unterlagen
Ansprechpartner
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-57
Fax: 04499/8158
E-Mail: janssen(at)barssel.de
vCard Heike Janssen