Kinderspielplätze (Überwachung und Instandsetzung)

In der Gemeinde Barßel sind ca. 20 öffentliche Kinderspielplätze zu betreuen.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht überwacht die Gemeinde Barßel durch den gemeindlichen Bauhof auf allen Kinderspielplätzen den Zustand der Spielgeräte und Anlagen.

Eine laufende Unterhaltung, wie der Austausch von beschädigten Geräteteilen, erfolgt zusätzlich.

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Nds. Bauordnung, Nds. Spielplatzgesetz, Unfallverhütungsordnung

Zuständige Organisationseinheit(en)