Fischereischein
Für die Ausübung des Angelsports stellt die Gemeinde Barßel auf Antrag Fischereischeine aus.
Wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde Barßel hat, kann den Fischereischein bei der Gemeinde Barßel beantragen.
Der Fischereischein wird unbefristet ausgestellt.
Ferner wird ein Fischererlaubnisschein benötigt, der beim Angeln stets mit dem Fischereischein mitzuführen ist. Dieser wird vom jeweiligen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter (Angelvereine etc.) ausgegeben.
Gebühren
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,00 € erhoben.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Das Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG) können Sie hier einsehen.
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Formulare
Ansprechpartner
Frau Vanessa zu Klampen
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-33
Fax: 04499/8158
E-Mail: zuklampen(at)barssel.de