Asylbewerberangelegenheiten

Hilfe für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge

Hierzu gehören u.a.:

  • Gewährung bzw. Ablehnung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und je nach Bezugs- und Aufenthaltsdauer eine abweichende Leistungsgewährung in Verbindung mit dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Beratung in Leistungs– und Aufenthaltsfragen sowie Möglichkeiten der Arbeitsintegration
  • Beratung bzgl. persönlicher und finanzieller Hilfen
  • Leistungen der Krankenhilfe
  • Hilfestellungen im Zusammenhang mit einer allgemeinen gesellschaftlichen Orientierung
  • Unterstützung bei der Wohnungsintegration
  • Beratung der Hilfeempfänger
  • Ausgabe von Gutscheinen, Taschengeld und Sachleistungen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Benötigte Unterlagen

  • Ausweispapier bzw. Ausweisersatz
  • Zuweisungsbescheid
  • Nachweis über Einkommen und Vermögen
  • bei Sprachproblemen: Dolmetscher (auf eigene Kosten)

Ansprechpartner

Amtsleitung

Herr Dennis Lüthje
Organisation: Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Telefon: 04499 / 81-21
Fax: 04499/8159
E-Mail: luethje(at)barssel.de
 

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Wohnungsangelegenheiten – Asyl

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