Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bei den Gleisanlagen der Emsländischen Eisenbahn (EEB) auf Höhe der Integrierten Gesamtschule (Streckabschnitt (L 832 bis Westmarkstraße)) kam es in letzter Zeit vermehrt zu einem widerrechtlichen Betreten. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Querung der Gleisanlagen auf dem benannten Streckabschnitt (L 832 bis Westmarkstraße) nur an den dafür freigegebenen offiziellen Bahnübergängen und Querungsstellen (Friesoyther/Lange Str. – L 832 -, Soestestraße, Deichwanderweg an der Soeste und Westmarkstr.) gequert werden dürfen.
Außerhalb dieser Querungsstellung ist das Betreten der Gleisanlagen und des Brückbauwerkes der EEB durch Passanten verboten. Bei einem widerrechtlichen Betreten der Gleisanlagen der EEB durch unbefugte Personen können Unfallgefahren aufgrund des Eisenbahnverkehrs entstehen.
Der betroffene Streckenabschnitt ist auf dem beigefügten Bild rot markiert.
Wir danken für Ihr Verständnis!