Um größere Gruppenbildungen an Silvester und Neujahr zu vermeiden, werden bestimmte Plätze und Orte im Landkreis Cloppenburg per Allgemeinverfügung festgelegt, auf denen das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a Sprengstoffgesetz untersagt ist.

An diesen Orten im Landkreis treffen sich erfahrungsgemäß Gruppen, oder halten sich dort auf. Um diesem Geschehen entgegenzuwirken, wurden die entsprechenden Orte in der Allgemeinverfügung festgelegt.

Nährers entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.

Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner eindringlich, sich an diese Festlegungen zu halten!

Verzichten Sie bitte auf größere Treffen und halten Sie Abstand!

Bleiben Sie gesund!

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