Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 94 „Elisabethfehn-Süd“ wird nach der Beschlussfassung durch den Rat hiermit amtlich bekannt gemacht.
Den Inhalt der Bekanntmachung können Sie dem nachfoglenden Dokument entnehmen!
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 94 „Elisabethfehn-Süd“ wird nach der Beschlussfassung durch den Rat hiermit amtlich bekannt gemacht.
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