Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Barßel,
heute ist ein besonderes Datum, denn am 23. Mai 2024 feiern wir das 75-jährige Jubiläum unserer Verfassung, des Grundgesetzes. Vor 75 Jahren, in einer Zeit der Zerstörung und des Wiederaufbaus, haben kluge Köpfe und mutige Herzen die Grundlage für eine neue, demokratische Ordnung gelegt. Sie haben ein Grundgesetz geschaffen, das nicht nur die Grundrechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die fundamentalen Werte unserer Gesellschaft festlegt.
Denn eines ist klar: Das Grundgesetz bildet das Fundament unserer Rechtsordnung und gibt den Rahmen für unser gemeinsames Zusammenleben vor. Doch nicht nur das: Das Grundgesetz erkennt auch die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung an, die in Deutschland und Niedersachsen einen hohen Stellenwert hat. Die kommunale Selbstverwaltung, verankert in Artikel 28 des Grundgesetzes, ermöglicht unseren Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln und auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Sie ist Ausdruck unserer lokalen Identität und unserer Verbundenheit als Gemeinschaft. Manchmal würden wir als kommunale Ebene uns wünschen, dass diese herausragende Bedeutung der Kommunen für ein funktionierendes Staatswesen von Bund und Land noch deutlicher anerkannt und mit praktischer Politik untermauert wird.
Jedem Einzelnen in unserem Land sichert das Grundgesetz individuelle Freiheiten und Rechte: Von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), über die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) bis hin zur Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) – um nur einige wenige zu nennen. Im Gegensatz dazu werden in totalitären Staaten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger systematisch unterdrückt. Regierungen üben autoritäre Kontrolle über die Meinungsäußerung, die Medien und die politische Opposition aus. Bürgerinnen und Bürger haben kaum Möglichkeiten, sich frei zu äußern oder politisch zu engagieren, und werden oft Opfer von Repression und Verfolgung.
Unser nunmehr 75jähriges Grundgesetz gibt also genug Grund zum Feiern. Trotz der Erfolge und Errungenschaften gibt es aber auch genug Anlass zur Sorge: Die kommunale Selbstverwaltung darf angesichts einer zunehmenden Aufgabenfülle im übertragenen Wirkungskreis, der stetig überbordenden Bürokratie und einer anhaltenden Unterfinanzierung nicht ausgehöhlt werden. Nur wenn die Vertretungen und Rathäuser in unserem Land noch Gestaltungsspielräume haben und freiwillige Aufgaben angehen können, bleibt die kommunale Selbstverwaltung im Kern bestehen und für die Bürgerinnen und Bürger spürbar.
Daneben darf eines nicht vergessen werden: In Zeiten von Fake News, alternativen Realitäten in sozialen Medien und Unzufriedenheit mit staatlichen Entscheidungen – man denke nur an die Corona-Einschränkungen – werden Verfassungsfeinde und Extremisten sichtbar, die unsere demokratischen Werte und Institutionen untergraben wollen. Sie versuchen, Misstrauen und Spaltung in unsere Gesellschaft zu säen und unsere freiheitlichen Grundprinzipien zu untergraben.
Diese Verfassungsfeinde und Extremisten bedrohen nicht nur unsere Sicherheit, sondern auch unsere demokratische Ordnung und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie missbrauchen unsere Freiheit und unsere Toleranz, um Hass und Gewalt zu verbreiten. Ihnen müssen wir entschieden entgegentreten, indem wir unsere demokratischen Werte verteidigen und unsere Rechtsstaatlichkeit stärken.
Als Kommune spielen wir dabei eine entscheidende Rolle. Als unmittelbare Ebene der demokratischen Selbstverwaltung sind wir der Ort, an dem wir unsere demokratischen Prinzipien am unmittelbarsten leben und verteidigen können. Wir müssen zusammenstehen, um Extremismus und Radikalisierung in unseren Städten und Gemeinden entgegenzutreten und unsere demokratischen Werte zu schützen.
Allen, die für unsere Verfassung und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten, danke ich für ihr unermüdliches Engagement für unsere demokratischen Werte und die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und Niedersachsen. Möge unser Grundgesetz weiterhin ein Leuchtturm der Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde sein, sowohl auf überregionaler als auch auf örtlicher Ebene.
Ihr Bürgermeister
Nils Anhuth