Hundeanmeldungen werden geprüft

Zehn Jahr ist es her, dass der ehemalige Polizist Karl Deters für die Gemeindeverwaltung die Hunde im Gemeindegebiet gezählt hat. Nun ist er wieder „auf Streife“. Der 71-jährige prüft, ob Hunde korrekt angemeldet sind.

Jeder Hundehalter muss seinen Vierbeiner bei der Kommune anmelden und für das Tier Hundesteuer entrichten. Ob das jeder macht, wird nun stichprobenartig nachgeprüft. Karl Deters erklärt: „Mir liegt eine Liste aller Hundeanmeldungen vor. Wenn ich Hunde im Garten bellen höre oder mir einer begegnet, ziehe ich die Liste hervor und prüfe, ob der Hund auch angemeldet ist. Wenn es sein muss, klingle ich wohl mal an der Tür und weise darauf hin, dass der Hund angemeldet werden muss.“

Mit der Aktion möchte, die Gemeinde sensibilisieren, dass Hundehalter ihren Vierbeiner anmelden. Bürgermeister Nils Anhuth sagt: „Durch den „Barßeler Zensus“ möchten wir unsere Statistik auf Vordermann bringen und Bürgerinnen und Bürger animieren ihr Tier anzumelden. Es geht auch ein Stück weit darum, ein Gerechtigkeitsgefühl für diejenigen Halter herzustellen, die Steuer für ihren Hund zahlen.“ Insgesamt sind in der Gemeinde derzeit 1363 Hunde angemeldet. „Wir gehen davon aus, dass es mehr sind.“, fügt der Rathaus-Chef hinzu.

Doch wie meldet man seinen Hund bei der Gemeinde an?

Das weiß Ronny Häntschel aus dem Amt für Finanzwesen und Liegenschaften bei der Gemeinde Barßel, der Karl Deters bei der Hundezählung unterstützt. „Es gibt zwei Möglichkeiten.“, sagt der Rathausmitarbeiter. „Entweder melden Sie den Hund in Papierform oder online an. Alle Informationen zur Anmeldung sind unter www.barssel.de/hundesteuer zusammengefasst. Dort findet man auch den Link zur Online-Anmeldung.“

Für jeden mehr als drei Monate alten Hund ist die Hundesteuer zu entrichten. Es ist zudem Pflicht den Hund im niedersächsischen Hunderegister einzutragen (www.hunderegister-nds.de), eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen sowie das Tier chippen zu lassen. „Bei der Anmeldung müssen die entsprechenden Belege, wie die Versicherungs- oder Chipnummer eingereicht werden. Auch ein Nachweis zur Befähigung der Hundehaltung muss erbracht werden. Außerdem wird die Hunderasse angegeben.“, erklärt Häntschel.

Für den ersten Hund im Haushalt fallen jährlich 40 € Hundesteuer an. Ein zweiter Hund kostet 90 € und jeder weitere 120 €. Ausnahmen bilden die sogenannten „gefährlichen Hunde“. Sie kosten den Hundehalter jährlich 400 €. Ronny Häntschel erklärt: „Gefährliche Hunde werden durch den Landkreis eingestuft, wenn sie durch aggressives Verhalten auffallen oder allein schon von einer bestimmten Rasse sind, wie zum Beispiel Pitbull-Terrier.“ Doch es gibt auch Hunde, für die keine Steuern zu entrichten sind. Personen, die einen Hund aus dem Tierschutz aufnehmen, zahlen die ersten zwei Jahre keine Steuern. Blinden- oder Diensthunde sind steuerbefreit. Rund 65.000 € Einnahmen durch Hundesteuer erzielt die Gemeinde Barßel pro Jahr.