Gemeindeverwaltung richtet Online-Fundbüro ein
Die Digitalisierung schreitet auch in den Gemeindeverwaltungen voran. So hat Ordnungsamt der Gemeinde Barßel nun bekanntgegeben, dass es auf ihrer Webseite ein Online-Fundbüro eingerichtet hat. Unter www.barssel.de/fundbuero/ können Personen künftig online einsehen, ob der vermisste Gegenstand im Fundbüro eingegangen ist. Vanessa zu Klampen aus dem Ordnungsamt erklärt: „Das Online-Fundbüro kann den Bürgerinnen und Bürgern den Weg ins Rathaus ersparen, denn sie registrieren einen gefundenen Gegenstand einfach online. Auch Personen, die etwas suchen, können ihr Gesuch dort einstellen. Der neue Service ist als eine Ergänzung des Fundbüros zu sehen. Wir nehmen natürlich auch vor Ort, im Rathaus die Fund- oder Verlustanzeigen auf.“
Im neuen Programm des Fundbüros werden Sucher oder Finder registriert. Außerdem werden die Kurzbeschreibung des Gegenstandes, der Fund- oder Verlustort sowie das entsprechende Datum angegeben. „Schlüssel, Fahrräder und Smartphones werden am öftesten gefunden. Die Gegenstände können grundsätzlich so lange beim Finder verbleiben, bis sich der rechtmäßige Besitzer meldet. Natürlich können die Sachen aber auch im Rathaus gelagert werden.“, so zu Klampen. Es gilt, dass eine Fundsache nach sechs Monaten in das Eigentum des Finders übergeht. Nur wenn ein Portemonnaie gefunden wird, bittet das Ordnungsamt den Finder das Fundstück ins Rathaus zu bringen, da es sich beim Inhalt oft um personenbezogene Daten handelt.
Dennis Lüthje, Leiter des Sozial-, Standes-, Ordnungs- und Meldeamt der Gemeinde Barßel, ist froh über die neue Software im Rathaus: „Der neue Service erleichtert es den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Mitarbeitern im Rathaus ungemein, den Überblick bei den Fundsachen zu behalten.“
Und was passiert mit den Gegenständen, bei denen der Besitzer nicht ermittelt werden kann? Vanessa zu Klampen erklärt: „Fahrräder, die nach sechs Monaten nicht abgeholt werden und noch fahrtüchtig sind, geben wir an den sozialen Briefkasten oder an Flüchtlinge ab.“