Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) in der Gemeinde Barßel

Durch den Wegfall der Brenntage (BrennVO) sind Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Das Abbrennen eines Osterfeuers ist dagegen auch weiterhin möglich, allerdings ist dafür im Einzelfall eine Genehmigung des Ordnungsamtes erforderlich.

Das Antragsformular (u. Merkblatt zum Antrag) können Sie auf dieser Seite herunterladen / siehe unten.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Merkblatt genau zu lesen ist. Des Weiteren sind die derzeit aktuellen Corona-Regelungen zu beachten (diese sind in dem Merkblatt enthalten).

Wesentliche Kriterien für die Genehmigung sind die Brauchtumspflege und der öffentliche Charakter der Veranstaltung.

Diese Bedingungen werden grundsätzlich als erfüllt angesehen, wenn das Osterfeuer von einem örtlichen Verein oder einer Organisation veranstaltet wird. Daneben können aber auch Nachbarschaftsgemeinschaften (mindestens 10 Nachbargrundstücke) eine Genehmigung erhalten, wenn sich das Abbrennen eines Osterfeuers in diesem Kreis über einen längeren Zeitraum verfestigt hat.

Benötigte Unterlagen:           Antrag auf Genehmigung eines Brauchtumsfeuers

Ansprechpartner:                   Frau zu Klampen  (Tel:  04499 / 81 33)

 

Antrag zur Genehmigung eines Brauchtumsfeuers hier herunterladen (<<bitte klicken>>)

Hinweise zur Antragstellung hier herunterladen (<<bitte klicken>>)